30. März 2022

Künstlerische Ausgestaltung öffentlich geförderter Hochbauten

Neue Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriumgs RLP sieht Förderung für alle Möglichkeiten der bildenden Kunst vor.

Das Kunstwerk soll ein eigenständiger Beitrag zur Bauaufgabe sein, der einen Bezug zur Architektur und/ oder Funktion des Bauwerks herstellt, die Integration in die Umgebung beachtet sowie durch künstlerische Qualität und Aussagekraft beeindruckt. Dabei kann sich die künstlerische Ausgestaltung sowohl auf das Gebäude als auch auf das Baugrundstück beziehen.

Vorzusehen ist die künstlerische Ausgestaltung bei Bauwerkskosten über 700.000 Euro (KG 300 und 400 der DIN 276) und kann finanziell zwischen 1,0 und 2,0 Prozent der Bauwerkskosten betragen.

Die Verwaltungsvorschrift "Künstlerische Ausgestaltung von öffentlich geförderten Hochbauten" vom 08. Februar 2022 ist am 24.03.2022 in Kraft getreten. MEHR