18. August 2025

K L I M A G E R E C H T

Klaus-Dieter Aichele
Klaus-Dieter Aichele
Foto: Kirsten Bucher, Frankfurt

Transformation unserer Städte und Gemeinden

Der Klimawandel ist bei uns angekommen: Hitzewellen und Starkregenereignisse stellen Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen. Die Anpassung an die Folgen des globalen Temperaturanstiegs bedarf einer grundlegenden Transformation unserer Städte und Landschaften.

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht die Umsetzung einer nationalen Klimaanpassungsstrategie vor. Mit dem Klimaanpassungsgesetz vom 1. Juli 2024 wird für die Handlungsfelder Hitzevorsorge, Gesundheitsprävention und Wasserinfrastruktur der Rahmen gesetzt. Erste Maßnahmen sollen mit einem Sofortprogramm auf den Weg gebracht werden. Klimaanpassungskonzepte erfordern eine interdisziplinäre, querschnittsorientierte Bearbeitung. Die Landschaftsarchitektur liefert hierfür ein breites Spektrum an Lösungsansätzen, wie grün-blaue Infrastruktur, eine resiliente Gestaltung und Begrünung, das Schwammstadt-Prinzip sowie multifunktionale und adaptive Freiräume.

Bund und Länder müssen über die Bereitstellung notwendiger Instrumente und finanzieller Mittel die Kommunen in die Lage versetzen, diese Anpassungskonzepte.schnellstmöglich umzusetzen. Gleichzeitig sind die planungs- und bauordnungsrechtlichen sowie bodenpolitischen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Ein Instrument könnte der qualifizierte Freiflächengestaltungsplan auf Baugenehmigungsebene sein: Er integriert auf Baugrundstücken notwendige
Maßnahmen zur Begrünung, Anpassung an Hitzewellen, Überflutungsereignisse oder Extremwetterlagen.

Öffentliche Verkehrs- und Freiräume müssen mit der bestehenden Infrastruktur im Untergrund neu gedacht und mit Verkehrs- und Infrastrukturplanern entwickelt werden. Gebäudekonzepte mit begrünten Fassaden- und Dachflächen sind in ein multifunktional nutzbares Freiraumsystem einzubinden.

Die Landschaftsplanung auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung muss in Rheinland-Pfalz dringend „wiederbelebt“ werden.

Aber auch außerhalb der Städte und Gemeinden müssen unsere Landschaften und Wälder „klimafit“ gemacht werden, so sieht es die Renaturierungsverordnung der EU als Teil des Green Deal vom 18. August 2024 vor. Die
Bundesregierung hat im Haushaltsentwurf für 2026 bereits Mittel für ein neues Sonderprogramm Naturschutz und Klimaanpassung eingeplant. Bis 2029 sollen Städte und Landkreise bis zu 500 Millionen Euro für die Renaturierung
von Mooren und Flussauen und den Umbau der Wälder in artenreiche Laubmischwälder erhalten. Die Landschaftsplanung auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung muss dafür in Rheinland-Pfalz dringend „wiederbelebt“ werden, um geeignete Maßnahmen zu identifizieren und ein zielgerichtetes Vorgehen zu ermöglichen. Eine Koordinierung und Bündelung mit den Instrumenten der Flurbereinigung und der ländlichen Entwicklung sowie über Naturschutzgroßprojekte ist von der Landesregierung zu leisten.

Wie die vielen notwendigen Baumaßnahmen zur Klimaanpassung dann möglichst CO2-neutral und fachgerecht umgesetzt werden können, steht – nicht zuletzt aufgrund des Fachkräftemangels – auf einem anderen Blatt.