14. Januar 2008

Grundsteuer: Kein Sachwert für Passivhäuser

In der Vergangenheit wurden verschiedentlich Passivhäuser nach den Sachwertverfahren bewertet, um die entsprechende Bemessungsgrundlage für die Grundsteuererhebung zu schaffen. Das Sachwertverfahren führt in der Regel jedoch zu einer höheren Bewertung und damit höheren Grundsteuerbelastung im Vergleich zu Ertragswertverfahren. Das Ministerium der Finanzen hat dies nun auf Veranlassung der Architektenkammer geändert.