11. September 2023

Gebäudeenergiegesetz 2024: GEG-Novelle beschlossen

Am 8. September hat der Bundestag die GEG-Novelle beschlossen.

Ziel der Gesetzesnovelle sei es, die Wärmwende in Deutschland weiter voranzutreiben, um im Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Momentan werden knapp drei Viertel der Heizungen noch mit fossilem Gas oder Öl betrieben.

Folgendes ist beschlossen worden:

Neubauten (noch nicht errichtet)

im Neubaugebiet
Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien ab 1. Januar 2024

Außerhalb eines Neubaugebietes
Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien ab 2026/2028

 

Bestandsgebäude

Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren
Kein Heizungstausch notwendig

Heizung ist kaputt - keine Reparatur möglich
Es gelten Übergangslösungen.
Bereits jetzt auf eine Heizung mit Erneuerbaren Energien umsteigen und die Förderung nutzen.

 

Kommunale Wärmeplanung: entscheidende Rolle für Städte und Gemeinden

Viele Entscheidungen darüber, wie die Wärmeversorgung organisiert wird und wie die Infrastruktur dafür ausgebaut wird, werden vor Ort getroffen. Die Wärmeplanung soll Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen darüber informieren, welche bestehenden und zukünftigen Optionen zur Wärmeversorgung in ihrer Gemeinde und vor Ort bereitstehen. Der kommunale Wärmeplan soll ihnen bei ihrer individuellen Entscheidung bezüglich der von ihnen zu wählenden Heiztechnologie helfen. Die Frist dafür, wann ein Wärmeplan vorzuliegen hat, ist von der Einwohnerzahl abhängig.

Bis spätestens Mitte 2028 (Großstädte Mitte 2026) muss festgelegt werden, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden. Dieser Prozess soll durch ein Gesetz zur Wärmeplanung mit bundeseinheitlichen Vorgaben befördert werden.

 

Förderung für Heizungstausch

Wer seine Heizung heute oder zukünftig tauschen möchte und dabei auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, bekommt dies staatlich gefördert. Hierzu wird es eine Grundförderung für alle und weitere Fördermittel für beispielsweise diejenigen geben, die besonders schnell ihre Heizung umrüsten oder für Menschen mit geringem Einkommen. Die maximal mögliche Förderung beträgt 70 Prozent der Investitionskosten. Dazu wird jetzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) novelliert und soll gemeinsam mit dem GEG zum 1. Januar 2024 Inkrafttreten.