23. Januar 2024

Energieberatung: Förderung wieder aufgenommen!

Neue Anträge für die Förderung der Energieberatung sowie für das Aufbauprogramm Wärmepumpe sind wieder möglich

Neben den wiederaufgenommen Förderungen wird zudem auch das Antragsportal  für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) geöffnet. Damit wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert.

Die Förderprogramme werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Dies gilt für:

  • die Energieberatung (EBN und EBW),
  • die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW),
  • das Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) sowie
  • die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Für folgende Programme ist die Antragstellung und die Bewilligung unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung (bzw. unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel) ab sofort (Stand 24.02.2024) möglich:

  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
  • Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
  • Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)

> Das Förderprogramm BAW ist kein Förderprogramm für Wärmepumpen, es richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zum Thema Heizungswärmepumpen weiterqualifizieren wollen.

 

Für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wird das Antragsportal zum 22. Januar 2024, geöffnet.

Anträge für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15. Februar 2024, wieder gestellt werden.

 

Förderhöhe bei Energieberatungen Wohngebäude

Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern liegt die Förderung auch nach der Wiederaufnahme bei 80% des förderfähigen Beratungshonorars, dies entspricht maximal 1.300 Euro . Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten gibt es 80% des förderfähigen Beratungshonorars und maximal 1700 Euro. Wer Wohnungseigentümergemeinschaften berät, kann dafür 500 Euro einmalig pro WEG bei einer Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung ansetzen.

Förderfähig ist bei Antragstellung ab dem 01.01.2024 eine Energieberatung nur, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude gelistet ist.

Energieberaterinnen und -berater, die bisher noch nicht in der EEE-Liste eingetragen sind, finden alle relevanten Informationen unter www.energie-effizienz-experten.de (Bereich „Aktuelles“, Titel „Einfache Eintragung für Energieberatende mit BAFA-Zulassung“).