23. Mai 2024

Einführung der elektronischen Rechnung in Deutschland

Die E-Rechnung wird 2025 verpflichtend. Architekturbüros sollten die Umstellung bereits jetzt in die Wege leiten.

Für das digitale Ausstellen, Empfangen und Archivieren von E-Rechnungen sind unterschiedliche Fristen zu beachten:

Bereits ab 1. Januar 2025 gilt im geschäftlichen Zahlungsverkehr (B2B) im Inland, dass der Empfang elektronischer Rechnungen ermöglicht werden muss. Für das Ausstellen von E-Rechnungen gilt grundsätzlich die gleiche Frist, jedoch gibt es hierfür aufgrund des erwartbaren Umstellungsaufwandes in manchen Fallkonstellationen eine Übergangsfrist bis 2028.

Die wichtigsten Punkte, die bei der Umstellung zu beachten sind, sind in diesem PDF zusammengefasst: MEHR

 

Im Zahlungsverkehr mit öffentlichen Auftraggebern wird die E-Rechnung ab 1. April 2025 verpflichtend eingeführt.

Das Land stellt den Auftragnehmern und Unternehmen einen kostenfreien Zugang zur Verfügung, den ZRE. Eine einmalige Registrierung ist erforderlich. Die Nutzung dieses Portals ist bei der elektronischen Übermittlung von Rechnungen im öffentlichen Auftragswesen Pflicht.

Das Land hat eine Webseite eingerichtet, in welcher umfangreiche Informationen zur E-Rechnung vorgehalten werden: MEHR
 

Allgemein gilt, dass die Übermittlung von Rechnungen als einfache PDF-Datei nach den genannten Fristen nicht weiter zulässig ist. Rechnungen gelten dann als elektronisch, wenn sie dem sog. XRechnungsformat entsprechen, einem europäischen Format, welches auf der europäischen Norm EN-16931 basiert.

Weitere Informationen zur E-Rechnung finden Sie auch hier: MEHR