16. Mai 2023

Bundesrat verlangt Änderungen am Gebäudeenergiegesetz

Der Bundesrat fordert Änderungen beim Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Der Bundesrat hat sich auf seiner Sitzung am 12. Mai 2023 sowohl mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) als auch mit dem Gesetz zu Smart Metern beschäftigt und von der Bundesregierung beim GEG zahlreiche Änderungen eingefordert. Das Smart-Meter-Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende kann in Kraft treten. 

In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat unter anderem,

  • den Quartiersansatz im Gebäudeenergiegesetz umfassend zu verankern,
  • weitere Anreize für die Nutzung von Geothermie zu schaffen
  • und raumlufttechnische Anlagen zur Wärmerückgewinnung zuzulassen.

Was gesetzlich gefordert ist soll förderfähig werden: Außerdem schlägt der Bundesrat vor, von dem Prinzip abzuweichen, dass nichts gefördert werden darf was gesetzlich gefordert ist. Er schlägt vor, dass ordnungsrechtliche Pflichten die Gewährung von Fördermitteln nicht ausschließen.

Bundesweit geltende Verpflichtung von kommunaler Wärmeplanung: Ein weiterer Fokus liegt auf Kommunalen Wärmeplänen, die eine belastbare Grundlage für die Planung von Umsetzungsmaßnahmen schaffen. Die Bundesregierung wird gebeten, eine bundesweit geltende Verpflichtung einer kommunalen Wärmeplanung zu schaffen, die bereits bestehende Länderregelungen berücksichtigt.

Heizen mit Biomasse im ländlichen Raum: Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass insbesondere im ländlichen Raum Biomasse und klimaneutrale Gase zur Beheizung von Gebäuden eingesetzt werden können und der Einsatz nicht durch vorgegebene Kombinationspflichten oder sonstige Hemmnisse erschwert wird.

Ausnahmererelung für Hauseigentümer ab 80 Jahre: Die Länder plädieren für eine einfache Härtefallklausel oder eine sachlich begründbare Altersgrenze, wie zum Beispiel das Renteneintrittsalter.

 

Smart Meter-Gesetz final beschlossen: Flächendeckender Einsatz intelligenter Stromzähler kommt

Gebilligt hat der Bundesrat das Smart-Meter-Gesetz. Damit wird der Einbau intelligenter Strommessgeräte (Smart Meter) beschleunigt. Die Systeme sollen dabei helfen, Energie effizient und kostengünstig zu nutzen sowie das Stromnetz zu entlasten. Die Kosten eines Smart-Meters werden für Privathaushalte und Nutzer mit relativ geringem Verbrauch auf 20 Euro/a gedeckelt. Für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen sollen es 50 Euro pro Jahr sein. Die Kosten über die Netzentgelte werden auf alle Stromkunden umgelegt. Außerdem müssen ab 2025 flexible Stromtarife angeboten werden.