23. Oktober 2025

BFB: Selbstständige bei Aktivrente nicht vergessen

Das Bundeskabinett hat die Einführung der Aktivrente beschlossen. Diese soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. In der aktuellen Fassung profitieren angestellte Erwerbstätige, Selbstständige und Freiberufler bleiben (bislang) aber außen vor.

Beim Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) stößt die Aktivrente grundsätzlich auf Zustimmung. Die Stoßrichtung stimme, entscheidend sei aber, dass auch die rund 1,5 Millionen Selbstständigen im Bereich der Freien Berufe berücksichtigt würden.

„Die Aktivrente will Menschen motivieren, länger zu arbeiten oder wieder einzusteigen. Das ist ein starkes Signal und eine echte Reform. Auch und gerade in den Freien Berufen ist der Mangel an Arbeitskräften schon heute sichtbar und wird auch durch den demografischen Wandel weiter zunehmen“, so der BFB. „Auch deshalb gilt es jetzt, das Potenzial der Selbstständigen noch stärker zu nutzen.“

Der BFB als Spitzenverband der Freien Berufe, in dem sich die BAK auf Bundesebene für die Belange der Architektenschaft engagiert, hat sich klar für eine Einbeziehung der Selbstständigen bei der Aktivrente ausgesprochen. Diese Forderung hat der BFB auch in politischen Terminen adressiert wie mit CDU-Bundesgeschäftsführer Dr. Philipp Birkenmaier und Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche.

Unterstützen Sie die Online-Petition „Aktivrente auch für Selbstständige: Wir sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse!“.

Pressemitteilung des BFB