26. Mai 2021

Architekten- und Ingenieurkammern errichten di.BAStAI

Erleichterte Überprüfung der Bauvorlageberechtigung

Das Kurzwort di.bAStAI steht für „digitale bundesweite Auskunftstelle für Architekten und Ingenieure“. Diese erteilt automatisierte Auskunft, ob eine Architektin oder ein Architekt bzw. eine Ingenieurin oder ein Ingenieur in das Berufsverzeichnis einer der 31 Länderkammern eingetragen ist.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundes schreibt den Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen vor, ihre Verwaltungsdienstleistungen bis zum Jahresende 2022 digitalisiert anzubieten Auch das Baugenehmigungsverfahren ist eine dieser Verwaltungsleistungen, die zukünftig in digitalisierter Form anzubieten sind. Wichtiger Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens ist die Prüfung der Bauvorlageberechtigung.

Damit die Bauvorlageberechtigung im Baugenehmigungsverfahrens digital überprüft werden kann, haben die Architektenkammern gemeinsam mit den Ingenieurkammern eine bundesweite digitale Auskunftsstelle der Architekten- und Ingenieurkammern (di.BAStAI) entwickelt. Bei di.BAStAI handelt es sich um eine Datenbank, in die die Länderkammern ihre jeweiligen Datenbanken spiegeln. Im Rahmen eines konkreten Bauantragsverfahrens können die zuständigen Bauaufsichtsbehörden auf einfachem Weg und rechtssicher abfragen, ob und wie der Einreichende in einer Architekten- oder Ingenieurkammer eingetragen ist.

Inzwischen definiert XBau eine Abfrageschnittstelle zu di.BAStAI und ermöglicht somit einen elektronischen Abgleich von im Bauprojekt vorliegenden Daten des Entwurfsverfassers mit den Kammernverzeichnissen. Somit wird gewährleistet, dass die Bauvorlageberechtigung geprüft und somit auch die hohe Qualität des Planens und Bauens gesichert wird.

Weitere Informationen erhalten SIe in der Juni-Ausgabe des DAB auf Seite 40 und 41. MEHR