12. Oktober 2023

Vergaberechtliche Erleichterungen verlängert bis Ende 2024

Das MWVLW Rheinland-Pfalz hat mit einem neuen Rundschreiben vom 4. Oktober 2023 die Vergabeerleichterungen bezüglich Beschaffungen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen bis 31. Dezember 2024 verlängert.

Folgende Maßnahmen zur Unterbringung und Versorgung geflüchteter Personen sind von den vergaberechtlichen Beschleunigungs- und Vereinfachungsregelungen erfasst:

  • Herrichtung von vorhandenen Gebäuden der Kommunen und des Landes,
  • Herrichtung überlassener Bundes- oder Landesliegenschaften,
  • Errichtung von Gebäuden in Modulbauweise,
  • Versorgung der ankommenden Flüchtlinge (z.B. Verpflegung, soziale Dienstleistungen, Sicherheitsdienstleistungen).
     

1.) Vergaben unterhalb der EU-Schwelle:

Auf Grundlage von Nummer 4.2 und in Ergänzung der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 18. August 2021 (MinBI. S. 91) werden die Wertgrenzen - befristet bis 31.12.2024 – wie folgt heraufgesetzt:

Bauleistungen nach VOB/A:

  • Beschränkte Ausschreibung (ohne TN-Wettbewerb): 1 Mio. Euro (statt 200.000 Euro)
  • Freihändige Vergabe:                                                 100.000 Euro (statt 40.000 Euro)

Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO:

  • Beschränkte Ausschreibung (ohne TN-Wettbewerb): 100.000 Euro (statt 80.000 Euro)
  • Verhandlungsvergabe:                                                100.000 Euro (statt 40.000 Euro)

Für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen sieht das Rundschreiben keine Änderungen vor.
 

2.) Vergaben ab Erreichen der EU-Schwellenwerte:

Hier verweist das aktuelle Rundschreiben auf Regelungen in verschiedenen Rundschreiben der Bundesministerien, die im Zuge der Flüchtlingskrise 2015 sowie der Rundschreiben betrffend die Ukrainekrise erlassen wurden. Im Einzelnen sind dies:

  • das Rundschreiben des BMWi vom 24.08.2015 (IB6-270100/14). MEHR
  • das Rundschreiben des BMWi vom 09.01.2015 (IB6-270100/14 und 270100/15). MEHR
  • das Rundschreiben des BMUB vom 25.08.2015 (B I 7 - 81063.6/2). MEHR
  • die Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zu den Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik vom 09.09.2015 - COM (2015) 454. MEHR
  • das Rundschreiben des BMWK vom 13.04.2022. MEHR

Die Rundschreiben behandeln vorallem die Voraussetzungen und Möglichkeiten von beschleunigten nicht offenen Verfahren und Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.

Das Rundschreiben des MWVLW vom 4.10.2023 finden Sie hier. MEHR