14. Dezember 2018

Analyse: Fortbildung

Wie sich angestellte und verbeamtete Mitglieder fortbilden und wie sie dabei von ihrem Arbeitgeber unterstützt werden, zeigt eine Umfrage.

Fortbildung ist ein wichtiger Teil des Berufslebens und im Architektengesetz verpflichtend verankert. Bei der Strukturanalyse des Hommerich-Instituts 2018 gaben die befragten angestellten und verbeamteten Mitglieder aus Rheinland-Pfalz an, in 2017 durchschnittlich 29,1 Stunden für die eigene berufliche Fort- und Weiterbildung investiert zu haben. Zum Vergleich: Der bundesweite Durchschnitt lag bei 26,4 Stunden. Angestellte aus dem öffentlichen Dienst und der gewerblichen Wirtschaft verwandten etwas mehr Zeit (29,6 bzw. 32,2 Stunden) für Fortbildungen, als Angestellte aus Architektur- und Planungsbüros (27,2 Stunden).

Die Mehrheit der Befragten wurde für Fortbildungsveranstaltungen unter (anteiliger) Fortzahlung des Gehalts beurlaubt (86 %). Angestellte in Architektur- und Planungsbüros wurden zum Zweck der Fortbildung signifikant seltener unter (anteiliger) Fortzahlung des Gehalts beurlaubt (78 %) als Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft (88 %) oder im öffentlichen Dienst (94 %).

Der gleiche Zusammenhang zeigte sich bei der Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber: Insgesamt übernahmen 83 % der Arbeitgeber (anteilig) die Kosten für Fortbildungen. In Architektur- und Planungsbüros fiel dieser Anteil mit 72 % deutlich geringer aus als in der gewerblichen Wirtschaft (87 %) oder im öffentlichen Dienst (97 %).

Die gesamte Auswertung finden Sie unter: MEHR