19. Juli 2013

Gespräch mit Bündnis 90/Die Grünen

Nach dem Gespräch im Abgeordnetenhaus: Vizepräsident Manfred Müller, Rechtsanwalt Valentin Fett, Dr. Wolfgang Frey, Fraktionsvorsitzender Daniel Köbler, Hauptgeschäftsführerin Dr. Elena Wiezorek, Präs
Nach dem Gespräch im Abgeordnetenhaus: Vizepräsident Manfred Müller, Rechtsanwalt Valentin Fett, Dr. Wolfgang Frey, Fraktionsvorsitzender Daniel Köbler, Hauptgeschäftsführerin Dr. Elena Wiezorek, Präsident Gerold Reker, Baupolitischer Sprecher Andreas Hartenfels und Vizepräsident Ernst Wolfgang Eichler (v.l.n.r.)
Foto: Kristina Schäfer, Mainz

Im Mai 2013 trafen sich Vertreter der Kammer mit Mitgliedern der Fraktionsspitze von Bündnis 90/Die Grünen, um über die anstehende Novellierung der Landesbauordnung zu sprechen.

Zentrales Gesprächsthema mit dem Fraktionsvorsitzenden Daniel Köbler, dem baupolitischen Sprecher Andreas Hartenfels und Dr. Wolfgang Frey war die anstehende Novellierung der Landesbauordnung. Für die Vertreter der Architektenkammer, Präsident Gerold Reker, die Vizepräsidenten Ernst Eichler und Manfred Müller, Hauptgeschäftsführerin Dr. Elena Wiezorek und Rechtsanwalt Valtenin Fett, waren vor allem folgende Themen bei der Überarbeitung von Bedeutung: die kompetente Besetzung der Bauaufsichtsbehörden, die Rücknahme des zwingenden Freistellungsverfahrens für Bauvorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen und die Einführung einer verbindlichen Prüfung der Bauvertragsberechtigung. Bezüglich des ersten Punktes sprachen sich die Vertreter der Kammer für eine Konzentration der Bauaufsichtsbehörden auf die Verwaltungsebenen aus, auf denen die Bereitstellung qualifizierter Fachkräfte möglich ist. Sie verwiesen darauf, dass die Aufgabe der Unteren Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich bei den Kreisverwaltungen und in kreisfreien größeren Städten bei der Stadtverwaltung verbleiben sollte. Auch die Position des öffentlichen Bauleiters sollte wieder eingeführt werden. Die Streichung dieser Funktion habe zu erheblichen Kontrollverlusten beim Bauen geführt. Eine Erhöhung des Investitionsrisikos für Bauherrn bedingt das Freistellungsverfahren für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1-3 im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Dies sollte daher ebenfalls überdacht werden. Zudem plädierten die Kammervertreter dafür, bei der Novellierung der Landesbauordnung die Prüfung der Bauvorlageberechtigung verbindlich einzuführen. Die mangelnde staatliche Kontrolle in diesem Bereich bedeute ein zusätzliches Risiko für die Verbraucher. Insbesondere, wenn diese im Freistellungsverfahren bauen müssen, entfalle damit eine weitere wirksame Kontrolle der Planungsqualität.

Sowohl Köbler als auch Hartenfels betonten die hohe Übereinstimmung zwischen den Zielsetzungen der Architektenkammer und ihrem politischen Anliegen.

 

Archivbeitrag vom 19. Juli 2013