13. Juni 2018

Im Südwesten: 11. Bausachverständigentag

Rund 100 Teilnehmer hören gespannt zu.
Foto: Martina Pipprich, Mainz

Am 16. Mai 2018 fand der 11. Bausachverständigentag Südwest statt. Die gemeinsame Fachtagung der Architekten- und Ingenieurkammern der Länder Rheinland-Pfalz, Hessen, sowie Saarland wurde in diesem Jahr im Erbacher Hof in Mainz durchgeführt und federführend von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz organisiert.

Am 16. Mai 2018 begrüßte Gerold Reker, Präsident der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, die knapp 100 interessierten Teilnehmer zum inzwischen elften Bausachverständigentag Südwest. Die gemeinsame Fachtagung der Architekten- und Ingenieurkammern der Länder Rheinland-Pfalz, Hessen, sowie Saarland wurde in diesem Jahr im Erbacher Hof in Mainz durchgeführt und federführend von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz organisiert.

In acht Vorträgen informierte der 11. Bausachverständigentag Südwest über aktuelle Problemstellungen der Tätigkeit von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Moderiert wurde die Veranstaltung von Sabine Hahn, Vorsitzende des Sachverständigenausschusses und ö.b.u.v. Sachverständige für die Begutachtung der Honorierung von Leistungen der Architekten.

Über Vergütungsanpassungen gemäß VOB/B und Vergütungsanpassungen gemäß neuem Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) referierte Frank A. Bötzkes, Dipl.-Wirtsch.-Ing., ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauablaufstörungen aus Braunschweig in seinem Vortrag zum Thema „Nachtragsmanagement am Bau“.

Andreas Jardin, Dipl.-Ing., Architekt und Immobilienökonom aus Pulheim informierte die Teilnehmer mit zwei Vorträgen, die insbesondere die Bewertungssachverständigen ansprachen. Im ersten Vortrag wurde die noch immer nicht abgeschlossene Erneuerung der Wertermittlungsrichtlinie beleuchtet. Ein wesentliches Ziel der Erneuerung ist die Erreichung eines einheitlichen Standards. Zur Verbesserung der Datenqualität über einen längeren Zeitraum ist eine „intelligente“ Zusammenführung  zur neuen WertR zu empfehlen und nicht ein „hintereinanderschreiben“ der einzelnen Richtlinien. Im zweiten Vortrag stellte Andreas Jardin das unterschätzte Aufgabengebiet – die steuerliche Bewertung dar. Inhalte waren die Reform der Grundsteuer, Kaufpreisaufteilung mit aktuellen Urteilen, Teilwert versus Verkehrswert und das Verkehrswertgutachten des §198 BewG.

Welche Erwartungen die Feuerwehr bei Bauprojekten hat, wurde von Johannes Feyrer, Direktor der Berufsfeuerwehr Köln und Bernhard Swierzy, stv. Leiter der Abteilung Gefahrenvorbeugung der Berufsfeuerwehr Köln anhand mehrerer Praxisbeispiele erläutert. Beleuchtet wurden hierbei die Erwartungen in der Genehmigungsphase, während der Bauzeit und während des Betriebs des Gebäudes. Die Berührungspunkte der Feuerwehr mit Architekten und die Schnittmengen für die gemeinsame projektbezogene Arbeit wurden anschaulich vermittelt.

„Knapp vorbei ist auch daneben?“ Einen interessanten Sachverhalt schilderte Horst Schmid, Dipl.-Ing. (FH), Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauschäden und Bewertung nach der Mittagspause zum Thema „Der geschuldete Erfolg des Energieberaters beim EnEV-Nachweis oder KfW-Antrag“, bei dem der Beweis darüber zu erheben war, ob das von der Klägerin errichtete Haus dem KfW-Standard 55 (EnEV 2009) entspricht. Dabei wurden im rechnerischen Nachweis Abweichungen aufgezeigt, die unter Verwendung verschiedener Softwareprodukte entstehen können. Im zweiten Teil beantwortete Paul Blaschke, Vorsitzender Richter am Landgericht Mainz a.D. sich daraus ergebenden rechtlichen Fragen. Haftung des Energieberaters gegenüber dem Auftraggeber oder Bauherren, sowie Auswirkungen und Konsequenzen bei Bewilligung der Fördermittel.

Im vorletzten Vortrag der Veranstaltung stand die Qualitätssicherung während der Planungs- und Bauphase im Fokus. Baumaßnahmen verursachen aufgrund ihrer Eigenart oftmals im Umfeld der Maßnahme Schäden. Die vorsorgliche Beweissicherung im Bauwesen und die Dokumentation beim Bau und Betrieb von Gebäuden hat vor allem das Ziel, für die am Bau beteiligten und für Dritte Rechtssicherheit zu schaffen. Frank Deitschun, ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden stellt das Beweissicherungskonzept als Planungsaufgabe beispielhaft vor, welches als Voruntersuchung und Teil des Qualitätsmanagements in Planung und Ausführung unabdingbar ist.

Es gibt nahezu keine Planung ohne Artenschutzrisiko. Dies stellte Prof. Dr. jur. Jochen Kerkmann, Rechtsanwalt im abschließenden Vortrag über den Artenschutz im öffentlichen Baurecht beispielhaft  dar. Beim Artenschutz ist der Prüfmaßstab zu beachten und die Strafvorschriften zu bedenken.

Im Anschluss der einzelnen Fachvorträge nutzen die Teilnehmer die Gelegenheit, Fragen an die Referenten zu stellen. Hieraus ergaben sich Gespräche, die im kollegialen Austausch auch in den Pausen weitergeführt wurden. Der nächste gemeinsame Bausachverständigentag Südwest der Architekten- und Ingenieurkammern der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland wird auch 2019 wieder durchgeführt und im nächsten Jahr nach dem Rotationsprinzip federführend von der Ingenieurkammer Hessen organisiert.