Fortbildung ist ein wichtiger Teil des Berufslebens und im Architektengesetz verpflichtend verankert. Bei der Strukturanalyse des Hommerich-Instituts 2018 gaben die befragten angestellten und verbeamteten Mitglieder aus Rheinland-Pfalz an, in 2017 durchschnittlich 29,1 Stunden für die eigene berufliche Fort- und Weiterbildung investiert zu haben. Zum Vergleich: Der bundesweite Durchschnitt lag bei 26,4 Stunden. Angestellte aus dem öffentlichen Dienst und der gewerblichen Wirtschaft verwandten etwas mehr Zeit (29,6 bzw. 32,2 Stunden) für Fortbildungen, als Angestellte aus Architektur- und Planungsbüros (27,2 Stunden).
Die Mehrheit der Befragten wurde für Fortbildungsveranstaltungen unter (anteiliger) Fortzahlung des Gehalts beurlaubt (86 %). Angestellte in Architektur- und Planungsbüros wurden zum Zweck der Fortbildung signifikant seltener unter (anteiliger) Fortzahlung des Gehalts beurlaubt (78 %) als Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft (88 %) oder im öffentlichen Dienst (94 %).
Der gleiche Zusammenhang zeigte sich bei der Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber: Insgesamt übernahmen 83 % der Arbeitgeber (anteilig) die Kosten für Fortbildungen. In Architektur- und Planungsbüros fiel dieser Anteil mit 72 % deutlich geringer aus als in der gewerblichen Wirtschaft (87 %) oder im öffentlichen Dienst (97 %).
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