Absolventen in der Praxis
Bevor Absolventinnen oder Absolventen einer Universität oder Fachhochschule die Vollmitgliedschaft in der Kammer beantragen können, müssen sie eine vorausgehende zweijährige berufspraktische Tätigkeit ableisten. In diesem Zeitraum müssen sie außerdem mindestens 64 Fortbildungsstunden in bestimmten Bereichen erfolgreich belegen.
Mitgliedschaft
Als Absolventin oder Absovent in der Praxis (AiP) können Sie die Juniormitgliedschaft in der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beantragen. Aber erst wenn Sie im Anschluss an das Fachstudium eine mindestens zweijährige Berufspraxis absolviert haben, können Sie als Vollmitglied die geschützten Berufsbezeichnungen Architekt/Architektin, Innenarchitekt/Innenarchitektin, Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin und Stadtplaner/Stadtplanerin führen.