Nutzen Sie staatliche Förderungen

Fortbildung lohnt sich. Fortbildung wird gefördert.

Aus- und Weiterbildungskredit RLP

Selbstständige Architekten in Rheinland-Pfalz können über ihre Hausbank bei der ISB einen Aus- und Weiterbildungskredit beantragen. Fördervoraussetzungen sind entweder die Beschäftigung von Auszubildenden, die Schaffung eines Ausbildungsverbundes oder die Fachliche Qualifizierung durch Weiterbildung. D.h. das Förderprogramm kann beispielsweise für die Fortbildung der Mitarbeiter, aber auch des Inhabers genutzt werden. Außerdem werden u.a. dazu benötigte Betriebsmittel- und Investitionskosten, wie z.B. die Anschaffung von Soft- und Hardware, gefördert. Kreditbeträge von 5 T € bis 2 Mio € sind möglich.

Bildungsprämie

Um den Erwerbstätigen mit geringerem Einkommen die Teilhabe am lebenslangen Lernen zu erleichtern, führte die Bundesregierung die Bildungsprämie ein. Mit dem Prämiengutschein zahlen erwerbstätige Weiterbildungsinteressierte, egal ob selbstständig tätig oder angestellt, nur 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren. Wichtig zu wissen: Es werden nur Veranstaltungen gefördert, deren Gebühr nicht mehr als 1.000 Euro betragen. Um einen Prämiengutschein zu erhalten, ist ein persönlicher Termin bei einer der zahlreichen Beratungsstellen notwendig. Adressen der Beratungsstellen sowie weitere Informationen zu den Förderbedingungen auf der Webseite zur Bildungsprämie.

Bildungsfreistellung

Angestellte in Rheinland-Pfalz haben einen Anspruch auf Bildungsfreistellung, auch als Bildungsurlaub bekannt, um sich fortzubilden. Dieser Anspruch beläuft sich bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen auf zehn Arbeitstage für den Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Mehrtägige Fortbildungen der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, wie beispielsweise Sachverständigenlehrgänge, sind anerkannt. Leider sind ein- oder zweitägigen Seminare laut dem Bildungsfreistellungsgesetz nicht anerkennungsfähig: Eine Fortbildungsmaßnahme muss mindestens eine Länge 18 Unterrichtseinheiten aufweisen.

Qualischeck

Der Förderansatz QualiScheck wurde von der rheinland-pfälzischen Landesregierung und des Europäischen Sozialfondswurde konzipiert, um rheinland-pfälzische Angestellte bei ihrer berufsbezogenen Weiterbildung zu unterstützen und damit einen Beitrag zum Ziel des lebenslangen Lernens zu leisten. Bis zu 500,- Euro werden abhängig von der Einkommensgrenze und Höhe der Weiterbildungskosten bezuschusst. Die meisten angestellten "Normalverdiener" können einen Qualischeck beantragen. Wichtig ist den Antrag, mindestens zwei Monate vor Beginn der Fortbildung einzureichen. Erst nach Bewilligung des Zuschusses ist eine Anmeldung bei der gewünscht Fortbildung möglich.