Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz zur Führung des

Fachgebietsregisters „Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung“

 

Präambel

Mit dem Register „Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung“ stellt die Architektenkammer Rheinland-Pfalz ein Verzeichnis fachkundiger Personen gemäß § 19 a Architektengesetz (ArchG) zur Verfügung. Mit dem Register wird das Ziel verfolgt, private, gewerbliche und öffentliche Bauherren wie Kommunen, Behörden, Investoren und sonstige Vorhabenträger bei der Suche und Auswahl geeigneter Expertinnen und Experten zu unterstützen. Die im Register „Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung“ geführten Personen haben eine besondere Fachkunde und Erfahrung in Vergabe- und Wettbewerbsverfahren nachgewiesen. Sie sind somit insbesondere geeignet, Verfahren mit Bezug zum Vergaberecht als Wettbewerbskoordinator zu betreuen. Mit dem Eintrag in das Register verpflichtet sich das Mitglied, seiner registerspezifischen Fortbildungspflicht insbesondere im Bereich der Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung nachzukommen und sich hinsichtlich architektonischer und rechtlicher Entwicklungen auf dem jeweils aktuellen Stand zu halten. Weiterhin verpflichtet sich das Mitglied, im Falle der eigenverantwortlichen Tätigkeit für Dritte eine für die registerspezifische Tätigkeit angemessene Berufshaftpflichtversicherung vorzuhalten.

 

§ 1 Voraussetzungen für einen Eintrag in das Register

(1) Für den Eintrag in das Register sind die allgemeinen Voraussetzungen zu erfüllen und die besonderen Voraussetzungen nachzuweisen.

(2) Eingetragen werden nur Pflichtmitglieder der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

(3) Für den Eintrag in das Register sind vertiefte Fachkenntnisse sowie Berufspraxis mit Bezug zur Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung erforderlich und gemäß § 2 nachzuweisen.

 

§ 2 Nachweise zu den besonderen Voraussetzungen

(1) Es sind folgende besondere Voraussetzungen für eine Registereintragung nachzuweisen:

1.Fortbildung

Nachweis der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Themenfeld Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten oder vergleichbare bzw. höherwertige Weiterbildung (Aufbaustudiengänge etc.) innerhalb der letzten zwei Jahre.

2. Berufspraxis:

Es ist eine mindestens dreijährige registerspezifische Berufspraxis auf dem Gebiet der Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung durch eine Eigenerklärung nebst beizufügender Liste aller geeigneten und selbst bearbeiteten Projekte der letzten drei Jahre einzureichen.

3. Referenzen:

Vorlage von mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren, die als Nachweis geeignet sind, aus den Bereichen

a. Mitwirkung an einer Vergabe- oder Wettbewerbsbetreuung,

b. Teilnahme an einem Planungswettbewerb oder

c. Mitwirkung als Preisrichterin/Preisrichter oder stellvertretende Preisrichterin/stellvertretender Preisrichter.

        Mindestens eine Referenz muss aus Bereich zu Ziffer a. stammen.

(2) Bei Anträgen, die innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten dieser Satzung gestellt werden, kann auf den Nachweis einzelner Voraussetzungen nach Abs. 1 vorläufig verzichtet werden. In Fällen des Satzes 1 ist der antragstellenden Person die Auflage zu erteilen, den fehlenden Nachweis oder die fehlenden Nachweise innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen.

 

§ 3 Antragstellung und Verfahren

(1) Der Antrag auf Eintrag in das Register „Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung“ ist bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz in der Regel elektronisch zusammen mit sämtlichen erforderlichen Nachweisen nach § 2 einzureichen.

(2) Über den Eintrag in das Register „Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung“ entscheidet der Vorstand der Architektenkammer Rheinland-Pfalz gemäß § 19 a Abs. 4 ArchG auf Grundlage eines fachlichen Votums des Fachausschusses.

(3) In den Fachausschuss beruft die Vertreterversammlung eine Person aus ihrer Mitte in den Vorsitz. Zum stellvertretenden Vorsitz beruft die Vertreterversammlung ein Mitglied der Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Der Fachausschuss tagt nach Bedarf in der Besetzung mit mindestens drei Personen unter der Leitung der vorsitzenden oder stellvertretenden vorsitzenden Person, welche mindestens zwei Beisitzende für die jeweilige Sitzung einlädt. Beisitzende werden von der Vertreterversammlung benannt. Der Fachausschuss gibt sein fachliches Votum anhand der vorgelegten Nachweise ab. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit.

(4) Fachausschüsse anderer Kammern können bei Bedarf herangezogen werden. Deren fachliches Votum gilt gemäß Absatz 2. Der Fachausschuss der Architektenkammer Rheinland-Pfalz darf auf Antrag und sichergestellter Kostenübernahme für andere Kammern prüfen und votieren.

 

§ 4 Befristung und Verlängerung des Registereintrags

(1) Der Eintrag in das Register ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Es besteht die Möglichkeit, auf Antrag den Eintrag in das Register für je fünf Jahre zu verlängern.

(2) Spätestens sechs Monate vor Ablauf der Frist wird das Mitglied von der Geschäftsstelle informiert, dass es seine Eintragung in das Register verlängern kann. Weiterhin kann auf Antrag eine Fristverlängerung von sechs Monaten nach Ablauf der Registereintragung gewährt werden.

(3) Voraussetzung für eine Registerverlängerung ist das Fortbestehen der vertieften Fachkenntnisse sowie der Berufspraxis mit Bezug zur Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung. Hierzu sind einzureichen:

1. Nachweise über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung mit einem Mindestumfang von 40 Unterrichtseinheiten innerhalb der letzten fünf Jahre. Nachweise für die Pflichtfortbildung der Mitglieder sind nicht anrechenbar. Der Nachweis erfolgt über Teilnahmebestätigungen/Zertifikate des Fortbildungsträgers oder des Organisators der Fachveranstaltung. Aus den Dokumenten müssen der Inhalt und der Umfang der Weiterbildung bzw. Fachveranstaltung hervorgehen, und

 2. Einreichung einer Referenzliste und Nachweise oder Eigenerklärungen über eigene Leistungen aus den letzten fünf Jahren.

(4) Ändern sich während des fünfjährigen Registereintrags die Voraussetzungen nach den §§ 1 und 2, kann die Architektenkammer für die Verlängerung des Registereintrags die aktuellen Nachweise fordern. Werden diese nicht vorgelegt, ist die Architektenkammer berechtigt, den Eintrag in dem Register zu löschen.

(5) Über den Antrag auf Verlängerung des Registereintrags entscheidet der Vorstand gemäß § 3 Abs. 2. § 3 Abs. 3 gilt entsprechend.

 

§ 5 Löschung der Registereintragung

Die Registereintragung ist mit Streichung des Mitglieds aus der Architektenliste oder auf eigenen Antrag des Mitglieds zu löschen.

 

§ 6 Gegenseitige Anerkennung

Mitglieder, die in ein vergleichbares Register „Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung“ bei der Architektenkammer eines anderen Landes eingetragen sind, sind ohne Prüfung der Voraussetzungen nach § 2 in das Register einzutragen.

 

§ 7 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Rheinland-Pfalz in Kraft.

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Vom Ministerium der Finanzen genehmigt am: 08.05.2023

Ausgefertigt:  Mainz,   24.05.2023

 

Joachim Rind
Präsident der Architektenkammer Rheinland-Pfalz


Anerkennungen im Fachgebietsregister


Architekten | BECKER
Mandelring 35, 67433 Neustadt

Joachim Becker, Dipl.-Ing.
Telefon 06321/355101
E-Mail becker@architekten-becker.de

 

Hille Tesch Architekten + Stadtplaner PartGmbH
Bahnhofstraße 23, 55218 Ingelheim am Rhein

Marcus Hille, Dipl.-Ing.
E-Mail m.hille@hilleundtesch.de
Telefon 06132/40349

Fabrice Tesch, Master of Arts
E-Mail f.tesch@hilleundtesch.de
Telefon 06132/40349

 

KURZ ARCHITEKTEN GbR
Friedrichsstr. 37, 55124 Mainz

Edda Kurz, Dipl.-Ing.
Telefon 06131/472050
E-Mail edda.kurz@kurz-architekten.net