Die Mitglieder haben gewählt. Die IX. Vertreterversammlung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz hat sich am 3. Februar 2017 konstituiert und für die nächsten fünf Jahre einen neuen Vorstand und ein neues Präsidium bestimmt. Als wiedergewählter Präsidentder Kammer bedanke ich mich im Namen aller Gewählten für das in uns gesetzte Vertrauen. Vertreterversammlung, Vorstand und Präsidium der vergangenen VIII. Wahlperiode haben zusammen mit der Landesgeschäftsstelle umfassend analysiert, kritischden Dialog gesucht, Neues entwickelt und einen Aufbruch gestaltet, den eine berufsständische Vertretung immer wieder braucht. Gesetzte Ziele wurden erreicht. Die Kammer ist ein gesuchter und verlässlicher Bündnispartner. Im Feedback steht die VIII. Wahlperiode gut da, wenn auch einiges noch hätte besser gelingen können. So steht die Frage nach der Solidarität eines Berufsstandes weiter im Raum. "Wer will, findet Wege, wer nicht will, findet Gründe". Über diese Gründe muss man sprechen - und daran arbeiten.
Einführung von Arbeitsgruppen
Ein erster Schritt dieser Wahlperiode wird sein, die Arbeit der Basis noch besser als bisher einzubeziehen. Die bisherigen Ausschüsse haben Vertreterversammlung und Vorstand in eine neue Form gebracht. Zukünftig werden sich die bekannten acht Ausschüsse in vier benötigte Pflichtausschüsse und kurzfristig zu berufende Arbeitsgruppen aufteilen. Das ermöglicht eine schnellere Kommunikation in Fach- und Sachfragen. Dazu können kenntnisreiche Mitglieder und Experten von außerhalb hinzugezogen werden. Wieder ist jedes Mitglied gefragt, sich einzubringen. Es geht darum, im Bottom-Up-Verfahren nochmehr die Meinung der Basis aufzunehmen. Das entbindet den neuen Vorstand natürlich nicht davon, eigene Ideen einzubringen. Gemeinsam sind wir stark. Dieses Motto der letzten Wahlperiode gilt auch für die kommende.
Themen und noch mehr Themen
Die nächsten fünf Jahre werden uns einiges abverlangen: Migration, Demografie, Klimawandel, Energiewende, Digitalisierung, bezahlbarer Wohnungsbau, technischer Fortschritt sind Themen schlechthin. HOAI, BIM, VgV, UVgO, Architekten- und Ingenieursvertragsrecht bleiben Pflichtaufgaben. Die EU-Kommission wird die Honorarordnung(HOAI) vor den europäischen Gerichtshof bringen. Sie sieht in ihr eine Verletzung des geltenden europäischen Rechts und hat daher ein Vertragsverletzungsverfahrengegen Deutschland wegen Verstosses gegen die Niederlassungsfreiheit eingeleitet. Mit dem Ergebnis werden wir arbeiten müssen. Die zunehmende Digitalisierung (BIM) wird sich auf nahezu alle Bereiche der heutigen Berufs-und Tätigkeitsbilder auswirken. Die neue Vergabeverordnung (VgV) eröffnet für die Vergabe von Architektenleistungen die große Chance, Vergabeverfahren effizient durchzuführen, die Qualität der Leistung bei der Vergabe stärker zu gewichten sowie kleineren und mittleren Büros den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern. Auch daran muss gearbeitet werden. Mit der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) könnte länderspezifisch geregelt werden, ob nach § 50 UVgO auch Direktvergaben möglich sind oder in der Regel das Einholen von mindestens drei Angeboten notwendig wird. Ebenso sind länderspezifische Bagatellgrenzen denkbar (bspw. ein Auftragswert von 25.000 Euro), innerhalb derer eine Direktvergabe zulässigist. Wie sollen junge Büros sonst noch an öffentliche Aufträge kommen? Allerdings trifft § 50 der UVgO die Aussage, dass im Wettbewerb zu vergeben ist. Ein Ziel dem ebenfalls Rechnung zu tragen ist. Beim Architekten- und Ingenieurvertragsrech tmuss nach der vorgestellten, eigenständigenRegelung des Planungsvertragsrechtsim BGB eine grundlegende Lösung des Problems der Haftungsschieflage zwischen Planer und Bauunternehmer aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung und zur Förderung des Grundsatzes deskooperativen Zusammenwirkens folgen - wohl am besten mit einer objektbezogenen Gesamtversicherung. Da mag der eine oder andere fragen, was das alles mit unserer eigentlichen Architektenaufgabezu tun hat! Walter Gropius: "Die Krankheit unserer heutigen Städte und Siedlungen ist das traurige Resultat unseres Versagens, menschliche Grundbedürfnisse über wirtschaftliche und industrielle Forderungen zu stellen". Vielleicht wird Gropius anlässlich des anstehenden 100-Jahre-Bauhaus-Jubiläums 2019 mal wieder aus dem Regal gezogen. Soll heißen: Baukultur wird mit all ihren Facetten ein Oberthema bleiben. Dafürspricht schon das 10-jährige Jubiläum unseresso erfolgreichen Zentrums Baukulturam Mittwoch, dem 8. März 2017. Mehr dazu konnten Sie bereits im Februar-DAB lesen und finden Sie auf der "relaunchten" Internetseite der Kammer.
Archivbeitrag vom 1. März 2017