AntragsberechtigungVor-Ort-Beratung

Vom Bund geförderte Energieberatungen vor Ort sollen Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Der Zuschuss wird an Sie als den Vor-Ort-Beratung durchführender Energieberater gezahlt. Dazu müssen Sie jedoch zuvor vom BAFA als Berater anerkannt worden sein.

Zuschussanträge können Sie nur stellen, wenn das BAFA Ihre Antragsberechtigung festgestellt hat (sogenannte Berateranerkennung). Dafür müssen Sie fachlich qualifiziert und als Energieberater unabhängig sein.

Wenn Sie daran Interesse haben holen Sie sich weiter Informationen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. MEHR

 

Eintragung in das Energieberaterverzeichnis der Architektenkammer Rheinland-Pfalz

In das Energieberaterverzeichnis der Architektenkammer Rheinland-Pfalz werden auf Antrag Mitglieder der Architektenkammer Rheinland-Pfalz eingetragen, die die Anforderungen nach Ziffer 3.1 der Richtlinie Vor-Ort-Beratung vom 10.09.2009 des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachweisen.

Die Eintragung erfolgt freiwillig und nach Angaben des Antragstellers/der Antragstellerin. Sie betrifft nicht die Eintragung in die Architektenliste, in der alle Mitglieder der Architektenkammer geführt werden. MEHR