Seminar:
25059
Termin:
16. September 2025 09:00 Uhr
- 17:00
Uhr
Referent:
Dipl.-Ing. Stefan Horschler, Architekt, Büro für Bauphysik, Hannover
Teilnehmergebühr:
159,- € / 219,- € Gäste
Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
In den letzten Jahren wurden vielfältige Initiativen des Bundes von Planerinnen und Planern genutzt, um im Neu-oder Altbau erhöhte energetische Standards umzusetzen. Bei einer unzureichenden Bestandsaufnahme (status-quo) können sowohl aus energetischer als auch aus feuchteschutztechnischer Sicht Schäden auftreten. Ferner können diese fehlerhaften Energieberatungen auch zu Vermögensschäden führen; bei mangelhaften bau- oder anlagentechnischen Lösungen können aber auch „handfesten Bauschäden“ auftreten.
Es werden die im öffentlich-rechtlichen Nachweis zu verwendenden standarisierten Rechenrandbedingungen beleuchtet und alternative Vorgehensweisen zur sachgerechteren energetischen Bewertung von Bestandsgebäuden dargestellt. Ziel einer Energieberatung ist es, die energetische Effizienz nicht auf dem Papier, sondern in der Wirklichkeit zu verbessern.
Auch bei energetischen Förderungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäuzde (BEG) ist beabsichtigt und gefordert, auf feuchteschutztechnische Aspekte zu achten. Dies gilt sowohl bei Fensteraustausch, nachträglicher Dachdämmung, aber auch bei der Umsetzung von Innendämmungen. Nichtzuletzt werden die Wechselwirkungen zwischen dem Dämmstandard des Gebäudes, dem Innenklima und dem hieraus resultierenden Lüftungskonzept ingenieurmäßig dargestellt
Inhalte:
- Grundlegendes zu möglichen Schäden infolge Energieberatungen
- Häufige Fehler in wärmeschutztechnischen Nachweisen
- BEG-Nachweise beim Bauen im Bestand
- Bauschäden auf Grund mangelhafter Planung und Ausführung
- Problemstellungen in Anschlusspunkten
- Schäden auf Grund fehlender Luftdichtheit
- Schäden auf Grund mangelnden Lüftungs- und Heizverhaltens