Widerruf und Kündigung von Bau- und Architektenverträgen -
die größten Rechtsirrtümer

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Bei alltäglichen Problemen und Auseinandersetzungen „am Bau“ sind die Themen Widerruf und Kündigung von Verträgen auf Grund der Vielzahl möglicher Fehlerquellen und Fehlentscheidungen sehr streitanfällig. Jede Fehleinschätzung dabei führt nicht nur zu einem umfänglich drohenden - ggf. sogar vollständigen - Honorarverlust, sondern auch zur realen Gefahr eines Nichteintritts der Architektenhaftpflichtversicherung im Schadensfall!

Seminar:
23053

Termin:
09. Oktober 2023 09:00 Uhr - 12:30 Uhr

Referent:
Rechtsanwalt Andreas Weglage, Ostbevern

Teilnehmergebühr:

100,- € / 130,- € Gäste

Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6 55118 Mainz


Bei alltäglichen Problemen und Auseinandersetzungen „am Bau“ sind die Themen Widerruf und Kündigung von Verträgen auf Grund der Vielzahl möglicher Fehlerquellen und Fehlentscheidungen sehr streitanfällig. Jede Fehleinschätzung dabei führt nicht nur zu einem umfänglich drohenden - ggf. sogar vollständigen - Honorarverlust, sondern auch zur realen Gefahr eines Nichteintritts der Architektenhaftpflichtversicherung im Schadensfall!

Hinzu tritt das Problem einer gegenüber dem Kunden nur sehr begrenzten Berechtigung zur Beratung wegen der drohenden Gefahr einer Verletzung des Rechtsdienstleistungsgesetzes, was ggf. strafrechtliche, bußgeldrechtliche und versicherungsrechtliche nachteilige Folgen für Achitektinnen und Architekten haben kann.

Widerruf:

  • Widerruf - wie geht das
  • wer kann wem gegenüber widerrufen
  • wann kann man widerrufen
  • Rechtsfolgen des Widerrufs (u.a. Anspruch auf Wertersatz?)
  • etc.

Rechtswirksame Kündigung:

  • Arten von Kündigungen
  • wer kann wen kündigen
  • wann kann man kündigen
  • Rechtsfolgen der Kündigung (u.a. Anspruch auf Honorar?)
  • etc.
     

Zur Information:
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Unterrichtsstunden

Architektur – Innenarchitektur – Landschaftsarchitektur – Stadtplanung