Rechtliche Hinweise und gesetzliche Grundlagen

Das Coro­na­vi­rus führt zu zahl­rei­chen recht­li­chen Fragen. Mit den untenstehenden Hin­wei­sen und Erläu­te­run­gen soll, soweit mög­lich, zur Beant­wor­tung bei­ge­tra­gen werden, wobei auf ver­schie­dene Quel­len zurück­ge­grif­fen wird. Hierzu gehö­ren der Deut­sche Indus­trie- und Han­dels­kam­mer­tag, die Industrie- und Handelskammern, das Bun­des­mi­nis­te­rium für Arbeit und Sozia­les, die Bun­des­ver­ei­ni­gung der Deut­schen Arbeit­ge­ber­ver­bände und der Ver­band deut­scher Arbeits­rechtsan­wälte e.V.

1. Tagesaktuelle Hinweise finden Sie z.B. auf der Internetseite der Bundesarchitektenkammer: MEHR
Diese Hinweise behandeln unter anderem folgende Themen:

  • Stö­run­gen bei der Auf­trags­ab­wick­lung
  • Ersatz bei ange­ord­ne­tem Ruhen des Büros
  • Aus­wir­kun­gen auf Arbeits­ver­hält­nisse

2. Was tun bei Bauablaufstörungen? MEHR

3. Corona: Pflichten auf der Baustelle:
Seit dem 24.11.2021 gelten die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Was nun als Architekt/in oder öffentlich-rechtliche/r Bauleiter/in auf der Baustelle zu beachten ist:

  • Merkblatt der Bundesarchitektenkammer vom 23.11.2021 am Beispiel der bundesrechtlichen und landesrechtlichen Regelungen für Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sowie Hinweise zu Bauleitung und SiGeKo: MEHR
  • Zu den Regelungen in der LBauO Rheinland-Pfalz bezüglich des öffentlich-rechtlichen Bauleiters ist festzuhalten, dass in RLP die Aufgaben des Bauleiters nach § 56 a LBauO sind, darüber zu wachen, "dass die Baumaßnahme nach den Vorschriften des öffentlichen Baurechts durchgeführt wird". Weiter ist zu beachten, dass die Gewährleistung des sicheren bautechnischen Betriebs der Baustelle und die EInhaltung der Arbeitsschutzverordnung im Wesentlichen Gegenstand der Bundes-Arbeitschutzgesetze sind, insbesondere der BaustellenVO, die z.B. die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators vorsieht.
  • Informationen der SGD Süd zum Schutze der Mitarbeiter: MEHR
  • Hinweise der BG Bau zum Umgang mit den Coronavirus: MEHR
     

4. Ab 01.01.2021 wieder 19 Prozent Umsatzsteuer:
Bis zum Jahresende 2020 galt die temporäre Absenkung der Umsatzsteuersätze von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent. Was ab 2021 im Büroalltag zu beachten ist, hat die BAK in Hinweisen zusammengetragen und aktualisiert diese laufend: MEHR


5. Auswirkungen auf laufende Verträge im Bereich des staatlichen Hochbaus und zum Vergaberecht sowie zu Nutzungsänderungen/ Wiederkehrenden Prüfungen:
Vollzug der Landesbauordnung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie: Regelungen in Rheinland-Pfalz: MEHR


6. Rechtliche Auswirkungen des Virus auf Bauprojekte:
Ausarbeitung der Kanzlei Kapellmann: MEHR

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