Betriebswirtschaftliche Hinweise, Hilfsprogramme und Antragsformulare

Bei Hilfsprogrammen, Antragsmöglichkeiten und Entschädigungsansprüchen im Zuge der Coronapandemie den Überblick zu behalten, ist nicht leicht. Einige wichtige Hinweise haben wir Ihnen hier zusammengetragen. Bitte lesen Sie auch die rechtlichen Hinweise, die Hinweise zum Vergaberecht, und zur Büroorganisation. Weiterführende Links finden Sie am Ende dieses Beitrages.

    

  • Die Bundesarchitektenkammer hält tagesaktuell weitere Informationen zum Thema bereit. MEHR
        
  • Wieder 19 Prozent Umsatzsteuer:
    Bis Jahresende 2020 galt die temporäre Absenkung der Umsatzsteuersätze von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent. Was ab dem 1. Januar 2021 im Büroalltag zu beachten ist, hat die BAK in Hinweisen zusammengetragen und aktualisiert diese laufend. MEHR
  • Informationen und Antragsvoraussetzungen zu Soforthilfen in Rheinland-Pfalz. MEHR
  • Merkblatt der Architektenkammer Rheinland-Pfalz zur Coronakrise. MEHR
      
  • Unternehmen können sich mit Fragen auch an die Stabsstelle "Unternehmenshilfe Corona" im rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium wenden.
    Tel: 06131/16-5110, E-Mail: unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de
     
  • Zur Stabilisierung der Finanzierungssituation stellt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Unternehmen verschiedene Instrumente zur Verfügung. Dazu gehören Programmdarlehen wie der Unternehmerkredit RLP, der ERP-Gründerkredit RLP, der Aus- und Weiterbildungskredit RLP oder der Betriebsmittelkredit RLP. Ab sofort werden bei den Programmdarlehen ohne Haftungsfreistellung auf formlosen Antrag der Hausbank auf dem Bankenleitweg großzügig Tilgungsaussetzungen gewährt. Außerdem stehen die ISB und die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH auch für Risikoübernahmen zur Verfügung.
     
    Die Investitions- und Strukturbank bietet außerdem eine Beratungshotline für Fragen zur finanziellen Wirtschaftsförderung, insbesondere auch Liquiditätshilfen (Mo-Fr 8-18 Uhr).
    Tel. 06131/6172-1333, E-Mail: beratung@isb.rlp.de
         
  • Zu mög­li­chen Ent­schä­di­gungs­an­sprü­chen nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz finden Sie hier Infor­ma­tio­nen: MEHR
     
  • Der LBB hat Anfang April 2020 in einer Pressemitteilung zum staatlichen Hochbau erklärt, laufende Bauprojekte, Planungen, Ausschreibungen und Vergaben fortzusetzen. Auch die vereinfachte Bearbeitung von Bau- und Schlussrechnungen mit der Möglichkeit einer Abschlagszahlung von bis zu 80 Prozent, wurde zugesichert. MEHR      

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