Grundkurs Bauleitung Teil 3 - Mangel-,
Abnahme-, und Abrechnungsmanagement

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Effektive Organisation der rechtsgeschäftlichen Abnahme sowie die ordentliche und zeitnahe Abrechnung der Handwerkerleistung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Bedingungen. Exkurs zur Verjährung (ehemals Gewährleistung) sowie zur Abnahme der eigenen Bauleiterleistung durch den Bauherrn.

Seminar:
25508

Termin:
31. März 2025 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

Referent:
Jürgen Steineke, Dipl.-Ing., Berlin

Teilnehmergebühr:

80,- €

Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6 55118 Mainz

Die Seminarreihe „Basiswissen für Absolventen in der Praxis (AiP)“ richtet sich vorrangig an alle Hochschulabsolventen, die in absehbarer Zeit eine Eintragung in die Architektenliste beabsichtigen.

 

Inhalt:

Kurz vor der Fertigstellung der Handwerkerleistungen beginnt die „heiße Phase“ des Abnahme- und Abrechnungsprocedere. Dieser Zeitpunkt ist innerhalb des Bauvorhabens von großer Bedeutung, da die gebaute Handwerkerleistung nun durch Rechtsgeschäft offiziell an den Bauherrn übergeht.

Für den Architekten bedeutet das nicht nur unwillige Handwerker zur baldigen Mangelbeseitigung und zum Erbringen der Restleistung zu motivieren, sondern auch übertriebenen Forderungen der Bauherrnschaft entgegenzutreten.

Bauablaufbedingt ist die Abrechnung bzw. Rechnungsprüfung eine der letzten Tätigkeiten des Bauleiters. Bemerkenswerte Urteile verschiedener OLG´s und des BGH stellen ein Indiz für die Schwierigkeiten sowie das Haftungsrisiko dar, denen der Architekt durch die Rechungsprüfung ausgesetzt ist. Im Seminar werden gewerkebezogene Abrechnungsregelungen vorgestellt.

Modul 6: Mangelmanagement, Abnahme und Verjährung

  • Was ist ein „Mangel“? Was ist die vereinbarte Beschaffenheit?
  • Wie wird eine Mangelanzeige im BGB- bzw. VOB-Vertrag rechtssicher formuliert?
  • Was tun bei mangelhafter Planung?
  • Exkurs zur Abnahme der eigenen Bauleiterleistung
  • Abnahmemanagement der Handwerkerleistung
  • Welche Rechtsfolgen treten mit der Abnahme ein?
  • Welche unterschiedlichen Abnahmearten hat das BGB/VOB vor?
  • Was bedeutet Gewährleistung? Was bedeutet Verjährung?
  • Welche Verjährungsfristen sind im BGB- und VOB-Vertrag einschlägig?
  • Von welchen Umständen hängt die Verjährungsfrist ab?
  • Welche Rechte haben Unternehmer und Bauherr innerhalb dieser Zeit?

Modul 7: Abrechnung und Kostenfeststellung

  • Wie werden die einzelnen Gewerke richtig abgerechnet - welche Regelungen sind einschlägig im BGB- und VOB-Vertrag? Übersicht hochbaulicher Abrechnungsregelungen
  • In welchem zeitlichen Rahmen kann der Unternehmer Abschlagsrechnungen stellen?
  • Wann ist eine Rechnung nicht prüfbar?
  • Welche Prüfzeiten gibt es für Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB/B und BGB?
  • Wie und in welcher Zeit muss der Architekt die Rechnung prüfen wenn es zwischen Auftraggeber und Unternehmer eine Skontoabrede gibt?

Themenbereich:
1.1 Kostenplanung/ Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens (8 Stunden) oder
1.3 Öffentliches und privates Baurecht (8 Stunden)

siehe Satzung "Grundsätze über Inhalt und Umfang der Fortbildungsmaßnahmen für Absolventen in der Praxis (AiP)" MEHR

Zur Information:
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