Richtiges Mangelmanagement – die 6
„Todsünden“ der Architekten

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Die umfängliche Kenntnis der oftmals alltäglichen Probleme und Auseinandersetzungen „am Bau“ sind für den rechtssicheren Umgang der Architekten entscheidend für eine Vermeidung von oftmals sehr „teuren“ Fehlern.

Seminar:
23535

Termin:
19. Dezember 2023 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

Referent:
Rechtsanwalt Andreas Weglage, Ostbevern

Teilnehmergebühr:

80,- €

Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6 55118 Mainz

Die Seminarreihe „Basiswissen für Absolventen in der Praxis (AiP)“ richtet sich vorrangig an alle Hochschulabsolventen, die in absehbarer Zeit eine Eintragung in die Architektenliste beabsichtigen.

Inhalt:

Die umfängliche Kenntnis der oftmals o.g. alltäglichen Problemen und Auseinandersetzungen „am Bau“ sind für den rechtssicheren Umgang der Architekten*innen und Ingenieur*innen entscheidend für eine Vermeidung von oftmals sehr „teuren“ Fehlern.

Die dabei oft „am Bau“ auftretenden falschen (!) Vorgehensweisen der Architekten*innen und Ingenieur*innen im Seminar als sog. „Todsünden“ bezeichnet sind dabei der Fokus des Seminars, damit die Architekten*innen und Ingenieur*innen erst gar nicht in diese klassischen Haftungsfallen tappen.

Die 6 „Todsünden" des/der Architekten*in/Ingenieur*in bei Fragen zum Mangelmanagement:

1. fehlerhafte Vertragsbewertung (u.a. Vertrag VOB/B oder Bauvertrag?)

2. fehlende/fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Sonderthema:

  • Widerruf - wie geht das
  • wer kann wem gegenüber widerrufen
  • wann kann man widerrufen
  • Rechtsfolgen des Widerrufs (u.a. Anspruch auf Wertersatz?)
  • etc.

3. Architekt*in/Ingenieur*in gibt die Mangelbeseitigung vor

Sonderthema:

  • Baumängel
  • Rechte bei Baumängeln
  • Vorgehensweise bei dem „Entdecken" von Ausführungsmängeln (u.a. Mangelrüge sofort oder bei Abnahme?)
  • Vergütung
  • Abschlagszahlungen
  • Fälligkeit der Vergütung und Abnahme
  • Schlussrechnung
  • Bauhandwerkersicherung

4. fehlerhafte Schlussrechnungsprüfung Architekt*in/Ingenieur*in

Sonderthema:

  • Abnahme
  • Zustandsfeststellung bei Abnahme
  • Verjährung (Werklohn/Gewährleistung für Mängel)

5. fehlerhafte Kündigungsempfehlung durch Architekt*in/Ingenieur*in

Sonderthema:

  • Arten von Kündigungen
  • wer kann wen kündigen
  • wann kann man kündigen
  • Rechtsfolgen der Kündigung (u.a. Anspruch auf Honorar?)
  • etc.

6. fehlerhafte Bestimmung der Dauer und des Zeitraums der Verjährungsfristen von am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen durch Architekt*in/Ingenieur*in
 

Themenbereich:
1.3 Öffentliches und privates Baurecht (16 Stunden)

siehe Satzung "Grundsätze über Inhalt und Umfang der Fortbildungsmaßnahmen für Absolventen in der Praxis (AiP)" MEHR

Zur Information:
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