Das Gebäudeenergiegesetz - Folgen für Entwurf, Ausschreibung
und Ausführung

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Aufbauend zu den Planungsphasen: Vorentwurfs- Entwurfs- und Ausführungsplanung werden die Wechselwirkungen zwischen Energiesparrecht und Gestaltung auf der einen und Gestaltung und technische Gebrauchstauglichkeit auf der anderen Seite mit dem Ziel vorgestellt, bewusster und zielgerichteter zu planen.

Seminar:
23517

Termin:
05. Juli 2023 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

Referent:
Dipl.-Ing. Stefan Horschler, Architekt, Hannover

Teilnehmergebühr:

80,- €

Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6 55118 Mainz

Die Seminarreihe „Basiswissen für Absolventen in der Praxis (AiP)“ richtet sich vorrangig an alle Hochschulabsolventen, die in absehbarer Zeit eine Eintragung in die Architektenliste beabsichtigen.

Inhalt:

Am 1.11.2020 ist das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ kurz GEG in Kraft getreten. Hierin wird das bisherige Energieeinspargesetz (und hierin die Energieeinsparverordnung) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz zu einem Gesetz zusammengeführt. Grundsatz dieses Gesetz sollte ursprünglich sein, die bisherigen gesetzlichen Regelungen zu entbürokratisieren und zu vereinfachen.

Gleichzeitig musste mit dem Gesetz der EU-Richtlinie entsprochen werden, welche das energetische Niveau eines „Niedrigstenergiegebäudes“ von den Mitgliedsstaaten fordert. Mit dem neuen Gesetz ergeben sich für den Wohnungsbau nach wie vor drei alternative Nachweisverfahren und für den Nichtwohnungsbau wie bisher zwei Verfahren. Neben diesen nachweisrelevanten Inhalten werden im Gesetz eine Vielzahl von (neuen) mitgeltenden Normen in Bezug genommen. Insbesondere wird auf die für 2023 geplante Änderungsnovelle zum GEG eingegangen.

Aufbauend zu den Planungsphasen: Vorentwurfs- Entwurfs- und Ausführungsplanung werden die Wechselwirkungen zwischen Energiesparrecht und Gestaltung auf der einen und Gestaltung und technischer Gebrauchstauglichkeit auf der anderen Seite mit dem Ziel vorgestellt, bewusster und zielgerichteter zu planen.

Folgende Aspekte werden im Einzelnen behandelt:

  • Anforderungen für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Ausblick auf die Neuerungen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Folgen für die Anwendung erneuerbarer Energien
  • Anforderungsgrößen und Nachweismöglichkeiten sowie Neuerungen der DIN V 18599: 2018-09
  • die neue DIN 4108 Beiblatt 2: 2019-06 im Zusammenhang mit Wärmedämm- und Wärmebrückenkonzepten – Auswirkungen für Planung- und Ausführung
  • Dichtheits- und Lüftungskonzepte, Auswirkungen der neuen DIN/TS 4108-8 in Bezug auf Lüftungskonzepte und die neue Messnorm: DIN EN ISO 9972
  • Konkretisierungen im Kontext mit Änderungen von Bauteilen bestehender Gebäude
  • neue Nachweisführung für Ausbau und Gebäudeerweiterungen; was ist nachzuweisen bei Nutzungsänderungen?
  • Befreiungen und Ausnahmen, Innovationsklausel

Themenbereich:

1.1 Kostenplanung/ Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens (8 Stunden)

siehe Satzung "Grundsätze über Inhalt und Umfang der Fortbildungsmaßnahmen für Absolventen in der Praxis (AiP)" MEHR

Die Veranstaltung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) , 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247:8) angerechnet.

Zur Information:
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