30. November 2021

Transparenzregister: Neue Mitteilungspflichten

Seit dem 1. August 2021 haben sich die Regelungen zur Eintragung im Transparenzregister noch einmal verschärft. Hintergrund ist der Kampf gegen Geldwäsche.

Betroffen sind Planungsbüros, die als Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG) oder als Personengesellschaft (z.B. PartG, PartGmbB, OHG, KG) geführt werden. Sie haben dem Transparenzregister Angaben über ihre wirtschaftlich Berechtigten mitzuteilen. Neu ist, dass dies seit 1.8.2021 auch dann gilt, wenn die Angaben sich bereits aus dem Handels - oder Partnerschaftsregister ergeben. Für AGs gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.03.2022, für GmbHs und Partnerschaften bis 30.06.2022.

Die Mitteilungspflicht umfasst

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Wohnort
  • Wohnsitzland
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses
  • Staatsangehörigkeiten

der wirtschaftlich Berechtigten.

Mehr Informationen und ein FAQ finden Sie auf der Internetseite der BAK. MEHR