01. September 2008

Telemediengesetz (TMG)

Freiberufler können wegen fehlender Angaben auf ihrer Homepage abgemahnt werden.

Für Betreiber von Internetseiten ist das "Telemediengesetz" eine wichtige, oft übersehene Grundlage ihres medialen Angebotes im weltweiten Netz. Für Internetseiten schreibt dieses Gesetz eine Reihe von Pflichtangaben vor, deren Fehlen - unabhängig davon, ob absichtlich oder aus Unkenntnis - regelmäßig zu Abmahnungswellen führt. Kammermitglieder, die über eigenen Internetseiten verfügen, sollten dringend prüfen, ob sie alle wichtigen Angaben gut auffindbar auf ihrer Seite untergebracht haben. MEHR