24. August 2022

Neuerungen beim Abschluss von Arbeitsverträgen

Gesetzliche Neuregelungen sollen Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch transparente und vorhersehbare Beschäftigung bewirken

 

Zum 01.08.2022 ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie 2019/1152 vom 31.07.2019 in Kraft getreten, mit welchem u.a. das Nachweisgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz und das Berufsbildungsgesetz geändert wurden.

Die Pflichten des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die im Nachweisgesetz bezeichneten „wesentlichen Vertragsbedingungen“ wurden erweitert sowie erstmalig eine Bußgeldregelung bei Zuwiderhandlungen in das Gesetz aufgenommen.

Einzelheiten ergeben sich aus dem aktualisierten Merkblatt 24, welches Kammermitglieder im Mitglieder-Bereich unserer Internetseite herunterladen können.

Die Änderungen haben auch eine Aktualisierung unserer Orientierungshilfe zum Abschluss von Arbeitsverträgen erforderlich gemacht. Auch diese steht für Kammermitglieder im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung. 

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