15. Dezember 2008

Bauvorlageberechtigung besser vermarkten

Bauvorlageberchtigung 2012
So sieht die Bauvorlagebescheinigung aus. Kammermitglieder erhalten diese Bescheinigung, bzw. Bestellscheine dafür.

Mitmachen, Klarheit schaffen! Um die Bauvorlageberechtigung als eine der Kernkompetenzen der Architektenschaft herauszustellen, hat die Kammer eine neue Bescheinigung entwickelt. Sie hilft auch den Behörden, sich die Bauvorlageberechtigung nachweisen zu lassen.

Die Bauvorlageberechtigung nach § 64 LBauO dient der Qualitätssicherung von genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben und für solche nach dem Freistellungsverfahren. Bauvorlageberechtigte übernehmen dabei die Aufgabe des Entwurfsverfassers nach § 56 LBauO und sind für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit ihrer Entwürfe bzw. des Bauantrags verantwortlich. Diese Qualifikation von Architekten, bzw. Innenarchitekten für ihre Berufsaufgabe ist regelmäßig bei Bauanträgen nachzuweisen. Um die Bauvorlageberechtigung als eine der Kernkompetenzen der Architektenschaft herauszustellen, hat die Kammer eine neue Bescheinigung entwickelt. Sie hilft auch den Behörden, sich die Bauvorlageberechtigung nachweisen zu lassen.

Alle in Rheinland-Pfalz eingetragenen Architekten und Innenarchitekten erhalten in Kürze Bescheinigungen über ihre Bauvorlageberechtigung, bzw. einen Bestellschein dafür. Die Dokumente sind nummeriert und geprägt, nur im Original für 2009 gültig und sollen ab sofort jedem Bauantrag beigefügt werden. Weitere Bescheinigungen können problem- und kostenlos bei uns angefordert werden.

Nur, wenn möglichst alle die neuen Bescheinigungen benutzen, wird ihr Fehlen bei Anträgen derjenigen, die nicht eingetragen sind, auffallen. Die Baubehörden des Landes werden entsprechend informiert. Wir verstehen die neue Bescheinigung als Qualitätssiegel der Architektenschaft. Helfen Sie mit, die Marke ins Bewusstsein zu bringen!

  

Archivbeitrag vom 15. Dezember 2008