24. November 2021

Neue Schwellenwerte ab 01.01.2022 im Vergaberecht

Die EU-Kommission hat die Anpassung der EU-Schwellenwerte zum Vergaberecht veröffentlicht.

Die EU-Kommission hat die fortgeschriebenen Auftragsschwellenwerte ab dem 01.01.2022 veröffentlicht. Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre überprüft und auf Grundlage des Government Procurement Agreement an die Wechselkursentwicklung angepasst.

Ab dem 1.1.2022 gelten folgende Schwellenwerte:

  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden: 140.000 € (bisher 139.000 €)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 215.000 € (bisher 214.000 €)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 431.000 € (bisher 428.000 €)
  • für Bauaufträge: 5.382.000 € (bisher 5.350.000 €)
  • für Konzessionsvergaben: 5.382.000 € (bisher 5.350.000 €).

Für Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit nach VSVgV bzw. der 2009/81/EG gelten die folgende Schwellenwerte:

  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 431.000 € (bisher 428.000 €)
  • für Bauaufträge: 5.382.000 € (bisher 5.350.000 €)

Nicht angepasst wird der Schwellenwert für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen i.S.d. Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU und Anhang XIV der Richtlinie 2014/25/EU. Der Schwellenwert beträgt hier weiter 750.000 €.