Das Landesgesetz beinhaltet Änderungen der Landesbauordnung (LBauO) sowie der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO).
Finanz-und Bauministerin Doris Ahnen: „Bei Gebäuden bis zu Hochhausgrenze wird die Verwendung von Holz für die tragenden Bauteile möglich sein. Zudem kann durch die neuen Regelungen Holz auch an der Fassade nach außen sichtbar gemacht werden. Dies eröffnet gestalterische Potenziale und fördert allgemein landesweit die Verwendung des nachwachsenden und klimaschonenden Baustoffes Holz.“ Insbesondere für das serielle Bauen sowie für Umbau-und Aufstockungsmaßnahmen soll dies Vorteile bringen.
Mit den nun beschlossenen Änderungen sollen auch die bereits in der Musterbauordnung enthaltenen Regelungen zur Digitalisierung bauaufsichtlicher Verfahren in die Landesbauordnung und die LVO über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung übernommen und damit der Weg in die Digitalisierung der Bauverwaltung geebnet werden. Die Rahmenbedingungen für die digitale Beantragung und Durchführung von bauaufsichtlichen Verfahren werden so gestaltet, dass zukünftig eine vollständige elektronische Kommunikation erfolgen kann und auf Schriftformerfordernisse reduziert werden können.
Die Änderungen der LBauO und der BauuntPrüfVO, die die Digitalisierung betreffen, werden am 1. August 2021 in Kraft treten (das Onlinezugangsgesetz schreibt vor, dass Verwaltungsleistungen bis zum 1. Januar 2023 digitalisiert werden müssen). Die übrigen Änderungen sind bereits am 13. Februar 2021 in Kraft getreten.
Die aktuellen Verordnungstexte sowie eine nichtamtliche Synopse der Änderungen, aus der auch die unterschiedlichen Zeiten des Inkrafttretens ersichtlich sind, stellt das Finanzministerium auf seiner Internetseite zur Verfügung: MEHR