Bund und Länder haben beschlossen, zur schnellen und effizienten Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Erleichterungen bei der Vergabe von Bau-, Dienst- und Lieferaufträgen zuzulassen. So können im Bereich ab Erreichen der EU-Schwellenwerte insbesondere Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 4 GWB i.V.m. §§ 14, 17 VgV durchgeführt werden. Auch bei Vergaben unterhalb der EU-Schwelle bieten sich Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb an. Weiter sollte geprüft werden, ob zur Vermeidung von Vergabeverfahren bestehende Verträge ausgeweitet werden können.
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