12. Januar 2018

Raus aus der Fotofalle

Zunehmend wird die Frage von Urheber- und Verwertungsrechten bei der Verwendung von Fotos im Internet (und in anderen Medien) Gegenstand von Auseinandersetzungen. Beugen Sie mit vertraglichen Regelungen vor!

Urheber- und Verwertungsrechte beachten!

Die Frage nach dem Urheberrecht ist Architektinnen, Innenarchitekten, Landschaftsarchitektinnen und Stadtplanern wohl bekannt und oft ein leidiges Thema. Bislang stand meist die Frage nach dem Urheberrecht der Architekten an ihrem Werk im Raum. Zunehmend treten allerdings auch Urheber- und Verwertungsrechte der Fotografinnen und Fotografen in den Vordergrund. Damit sind sie auch Thema der Rechtsberatung. Die komfortable Bildersuche über die elektronischen Medien machen es Fotografen leicht, die Verwertung ihrer Bilder im Internet systematisch zu kontrollieren und nach dem Vorliegen der entsprechenden Einräumungen der Bildrechte zu schauen.

Die bereits länger bestehende Rechtslage kann damit nun ganz anders und mit für den Fotografen weit geringerem Aufwand als früher durchgesetzt werden. Sowohl Fotografen als auch spezialisierte Anwaltskanzleien nehmen sich daher gerne der Fälle an, in denen die Fotorechte vertraglich bei Beauftragung oder Weitergabe von Bildmaterial nicht minutiös geklärt und dokumentiert wurden. Auch Fälle, in denen die Fotografen als Urheber nicht konsequent benannt werden, sind potentiell haftungsrelevant. Nachdem die Abmahnwelle hinsichtlich des Impressums bei Internetseiten abzuebben scheint, zeichnet sich eine neue Welle von Abmahnungen für die Verwendung von Fotos im Internet ab. Die in solchen Abmahnungen geforderten Summen sind erheblich! Gleichzeitig sind Architektinnen und Architekten - wie die Kammer selbst - auf ihren Internetseiten und in den sogenannten Sozialen Medien mehr denn je auf attraktives, professionellen Bildmaterial angewiesen. Der Verzicht auf Bilder ist also meist keine geeignete Lösung.

Vereinbarungen treffen und dokumentieren

Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz hat daher Hinweise zur Vertragsgestaltung mit Fotografinnen und Fotografen ausarbeiten lassen, die im Mitgliederbereich unserer Homepage heruntergeladen werden können. MEHR Wir raten dringend bei der künftigen Beauftragung von Fotos zu vertraglich sicheren Vereinbarungen.

Sofern Sie nicht mehr sicher sind, in der Vergangenheit alles ausreichend geklärt zu haben, raten wir dazu, mit den beauftragten Fotografen die Bildnutzung nochmals durchzusprechen und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Damit gutes Fotomaterial beispielsweise beim "Tag der Architektur" oder bei Preisen und Auszeichnungsverfahren zum Baustein des Erfolges und nicht zum bunten Haftungsrisiko wird, muss es rechtssicher verwendet und weitergegeben werden können. Die bloße Aussage "die Rechte liegen bei uns" kann nicht mehr ausreichen.

Weiterbilden!

Im Rahmen unseres Fortbildungsprogramms haben wir im ersten Halbjahr 2019 ein entsprechendes Seminar angeboten. Das Seminar hat sich umfassend mit dem Thema beschäfigt, also insbesondere mit der Beauftragung von Fotografen und von Fachleuten für Visualisierungen, der Wahrung der Nutzungs- und Urheberrechte im Arbeitsverhältnis sowie gegenüber Auftraggebern.