HOAI – wer sich auskennt, hat Recht!

Wussten Sie, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) seit mehr als vier Jahren den Vertrag der Architekten und Ingenieure

unter dem Architekten-/ Ingenieurvertragsrecht regelt? Mit den darin festgehaltenen Gesetzen sind wichtige Punkte

klargestellt, wie zum Beispiel der Anspruch auf zusätzliche Vergütung, wenn der Bauherr Planungsänderungen anordnet

oder was der Architekt oder Ingenieur vor Vertragsabschluss leisten muss.

Die Veranstaltung ist von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz als Fortbildung für ihre Mitglieder anerkannt.

Anerkennungsnummer:
F00207-2023-0004

Termin:
28. Juli 2023 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

Referent:
Herr Andreas Fligg

Teilnehmergebühr:

Gäste: 42 €
Mitglieder: 42 €

Veranstalter:
Wienerberger GmbH
Mathildenstraße 15a
45130 Essen

Ansprechpartner:

Judith Köper
Telefon: +49 151 627 30 143
Mail: judith@hej.build

Veranstaltungsort:

Onlineveranstaltung

30659 Hannover

 

Link zur Veranstaltung

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Unterrichtsstunden

Architektur – Innenarchitektur – Landschaftsarchitektur – Stadtplanung