16. März 2020

Coronavirus - Rechtliche Hinweise der BAK zum Umgang mit COVID-19

Aktuelle Hinweise der Bundesarchitektenkammer

Das Coro­na­vi­rus führt zu zahl­rei­chen recht­li­chen Fragen. Mit den untenstehenden Hin­wei­sen und Erläu­te­run­gen soll, soweit mög­lich, zur Beant­wor­tung bei­ge­tra­gen werden, wobei auf ver­schie­dene Quel­len zurück­ge­grif­fen wird. Hierzu gehö­ren der Deut­sche Indus­trie- und Han­dels­kam­mer­tag, die Industrie- und Handelskammern, das Bun­des­mi­nis­te­rium für Arbeit und Sozia­les, die Bun­des­ver­ei­ni­gung der Deut­schen Arbeit­ge­ber­ver­bände und der Ver­band deut­scher Arbeits­rechtsan­wälte e.V.

Zu eini­gen Fragen können der­zeit nur ver­gleichs­weise all­ge­meine Ant­wor­ten gege­ben werden. Für den Fall neuer Erkennt­nisse werden diese Hin­weise fort­lau­fend aktua­li­siert.

Die Hinweise behandeln unter anderem folgende Themen:

  • Stö­run­gen bei der Auf­trags­ab­wick­lung
  • Ersatz bei ange­ord­ne­tem Ruhen des Büros
  • Aus­wir­kun­gen auf Arbeits­ver­hält­nisse

Die Hinweise finden Sie tagesaktuell hier.