Das Baurecht nach VOB/B – Abnahme- und
Gewährleistungsmanagement

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Teil 1 Gewährleistungsmanagement: Mangelbegriff | Mängelrechte und –pflichten vor und nach der Abnahme | Mitverantwortung des Auftraggebers. Teil 2 Abnahmemanagement: Formen, Voraussetzungen und Durchführung | Bedeutung, Wirkung und Vorbehalte | Abnahme nach vorzeitiger Vertragsbeendigung.

Seminar:
23529

Termin:
16. November 2023 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

Referent:
Robin Lorenz, Rechtsanwalt, Düsseldorf

Teilnehmergebühr:

80,- €

Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6 55118 Mainz

Die Seminarreihe „Basiswissen für Absolventen in der Praxis (AiP)“ richtet sich vorrangig an alle Hochschulabsolventen, die in absehbarer Zeit eine Eintragung in die Architektenliste beabsichtigen.

Inhalt:

Teil 1 – Gewährleistungsmanagement

- Mangelbegriff

  • Mangelbegriff nach BGB und VOB/B
  • Funktionaler Mangelbegriff
  • Der Mythos „optischer Mangel“

- Mängelrechte und –pflichten vor und nach der Abnahme

  • § 4 Abs. 7 VOB/B und § 13 Abs. 5 VOB/B
  • Die Rechtsprechung des BGH zu fiktiven Mangelbeseitigungskosten
  • Verjährung

- Mitverantwortung des Auftraggebers

Teil 2 – Abnahmemanagement

- Formen, Voraussetzungen und Durchführung

  • Die unterschiedlichen Formen der Abnahme
  • Voraussetzungen der konkludenten und fiktiven Abnahme
  • Wie wird die Abnahme richtig durchgeführt und wo gibt es Fallstricke?

- Bedeutung, Wirkung und Vorbehalte

  • Die wichtigsten Wirkungen der Abnahme
  • Was bei Vorbehalten zwingend zu beachten ist

- Abnahme nach vorzeitiger Vertragsbeendigung

Themenbereich:
1.3 öffentliches und privates Baurecht (8 Stunden)

siehe Satzung "Grundsätze über Inhalt und Umfang der Fortbildungsmaßnahmen für Absolventen in der Praxis (AiP)" MEHR

Zur Information:
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