Seminar:
23017
Termin:
23. März 2023 09:00 Uhr
- 12:30
Uhr
Referent:
Holger Seit, Rechtsanwalt, München
Teilnehmergebühr:
100,- € / 130,- € Gäste
Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
Bodenaushub – Abfall oder Ressource?
Neuer Rechtsrahmen für den Umgang mit Bodenmaterial: Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und Bundes-Bodenschutz-und Altlastenverordnung (BBodSchV 2023) - Praxiswissen für Architekten und Landschaftsarchitekten
Am 1. August 2023 treten mit der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der novellierten Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zwei Bundesverordnungen in Kraft, welche die bislang gelten Länderregelungen zur Verwertung von Bodenaushub und Bauschutt ablösen werden. Die als Beurteilungsgrundlage in der Praxis häufig herangezogenen Regelwerke – etwa die LAGA-Mitteilung 20 und die „Technische Regel Boden“ - treten mit Inkrafttreten der neuen EBV außer Kraft.
Betroffen ist auch die Verwertung von Bodenmaterial im Erd-, Straßen-, Wege- und Schienenverkehrswegebau (EBV) und die Nutzung des Bodenmaterials in allen bodenähnlichen Anwendungen, wie etwa im Garten- und Landschaftsbau, der Verfüllung und Rekultivierung von Steinbrüchen und Bodenverbesserungen im Bereich der Landwirtschaft (BBodSchV). Die Umsetzung der neuen Anforderungen stellt die Planer von Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen und Baumaßnahmen vor große Herausforderungen.
Das Online-Seminar gibt einen Überblick über die neuen rechtlichen Anforderungen an den Umgang mit Bodenaushub, führt in die Systematik der neuen Mantelverordnung (EBV und BBodSchV) ein und gibt praktische Tipps für Planung, Ausschreibung und Umsetzung.