Seminar:
21504
Termin:
18. Februar 2021 09:00 Uhr
- 17:30
Uhr
Referent:
Dipl.-Ing. Manfred Busch, Baudirektor, Landau
Teilnehmergebühr:
80,- €
Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
Die Seminarreihe „Basiswissen für Absolventen in der Praxis (AiP)“ richtet sich vorrangig an alle Hochschulabsolventen, die in absehbarer Zeit eine Eintragung in die Architektenliste beabsichtigen.
Inhalt:
Die Landesbauordnung trifft grundsätzliche Regelungen über bauliche Anlagen von deren Planung bzw. Genehmigung, der Errichtung, der Nutzung bis zum Abbruch. Die Kenntnis dieser Vorschriften ist von wesentlicher Bedeutung für die erfolgreiche Beratung von Bauherrinnen und Bauherrn und ein „mängelfreies Werk“ als Grundlage für die Honorierung der Leistungen der Architektinnen und Architekten.
+ Darlegung der Grundsystematik des Bauordnungsrechts
Erläutert werden der Anwendungsbereich der LBauO und ihr grundlegender Aufbau, um im Einzelfall eine systematische Beantwortung von konkreten Fragen zu ermöglichen.
+ Erläuterung grundlegender Begriffe
Die korrekte Anwendung grundlegender Begriffe wie „bauliche Anlage“, „Gebäude“, „Gebäudeklassen“ oder „Geländeoberfläche“ ermöglicht erst die richtige Anwendung der Vorschriften.
+ Wesentliche materielle Anforderungen der LBauO
Aus der Landesbauordnung ergeben sich wesentliche Anforderungen an die Art und Weise, wie ein Vorhaben konkret verwirklicht werden muss. Daher werden die grundlegenden Regelungen in Bezug auf
- die Erschließung,
- die Abstandsflächen,
- den Brandschutz,
- den Einsatz der Bauprodukte,
- die Anzahl von Stellplätzen
erläutert.
+ Baugenehmigungspflicht
Von grundlegender Bedeutung ist die Frage, ob ein Vorhaben überhaupt einer Baugenehmigung bedarf. Die Landesbauordnung sieht eine Vielzahl von Vorhaben vor, die baugenehmigungsfrei durchgeführt werden können. Für die Einhaltung aller Vorschriften sind die Bauherrinnen und Bauherrn selbst verantwortlich.
+ Ablauf und Ergebnis der Verfahren (Baugenehmigung, Freistellung, Bauvorbescheid)
Die Landesbauordnung sieht für die verschiedenen Verfahrensarten spezielle Regelungen vor, deren Kenntnis für die Architekten von Bedeutung sind, um ein reibungsloses Verfahren zu ermöglichen und Bauherrinnen und Bauherrn beraten zu können. Der Umfang der in den unterschiedlichen Verfahren zu prüfenden Inhalte und die Rechtswirkung der Bescheide unterscheiden sich wesentlich. Damit verbunden sind u.a. Verantwortlichkeiten der Architektinnen und Architekten, die wesentliche Auswirkungen auf deren Tätigkeit haben.
+ Behördliche Bauüberwachung und Eingriffsmöglichkeiten
Für die störungsfreie Durchführung von Baumaßnahmen ist die Kenntnis der diesbezüglichen Regelungen der LBauO erforderlich.
Die einzelnen Inhalte werden jeweils anhand von praktischen Fällen systematisch und nachvollziehbar vermittelt.
Themenbereich:
1.3 Öffentliches und privates Baurecht (8 Stunden)
siehe Satzung "Grundsätze über Inhalt und Umfang der Fortbildungsmaßnahmen für Absolventen in der Praxis (AiP)" MEHR
Zur Information:
Mit der Anmeldung zu diesem Seminar erklären Sie sich bereit, dass wir Ihre Teilnehmerdaten elektronisch weiterverarbeiten. Anders kann leider eine Teilnahme an dem Seminar nicht gewährleistet werden. Hier können Sie die unseren Hinweis zur Datenverarbeitung gem. § 13 DS GVO einsehen: MEHR