In Rheinland-Pfalz wurden durch Rundschreiben des MWVLW vom 31. Mai 2022 und 9. August 2022 die Sonderregelungen zum Umgang mit Lieferengpässen und Materialpreissteigerungen aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine in Anlehnung an entsprechende Rundschreiben des Bundes auch für öffentliche Auftraggeber in Rheinland-Pfalz übernommen. Entsprechend der Fortführung und Verlängerung auf Bundesebene werden die Sonderregelungen auch für den Landesbereich und die Kommunen bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
Die Sonderregelungen betreffen den Einsatz von Stoffpreisgleitklauseln im öffentlichen Auftragswesen. Bezüglich der Einzelheiten macht das Rundschreiben des MWVLW vom 9. August 2022 ausführliche Angaben, die Sie hier nachlesen können: MEHR
Mit Rundschreiben vom 20.12.2022 wurden diese Sonderregelungen bis 30.06.2023 verlängert.
Alle Rundschreiben des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes zu diesem Thema finden Sie samt Vordrucken hier zum Download: MEHR