23. Februar 2023

Schulbau – Bauen für die Zukunft

Edda Kurz
Edda Kurz
Foto: Kirsten Bucher, Frankfurt

Eine Novellierung der Schulbaurichtlinie ist längst überfällig.

Neue pädagogische Konzepte werden seit Jahren entwickelt und umgesetzt, bislang jedoch in das überkommene Strukturgerüst der Klassenraumgrundrisse gepresst. Noch immer gibt die Richtlinie einen großen Klassenraum pro Klasse vor; Verkehrsflächen sollen minimiert werden. Das Ergebnis ist oftmals „Mittelflur mit Türenreihen“.

Leitgedanke der neuen Schulbaurichtlinie sollte sein, Zielsetzungen zu beschreiben, nicht die Mittel. So entsteht Offenheit und Innovation.

Mit der geplanten Novellierung der Schulbaurichtlinie bietet sich nun die Chance einer grundsätzlichen Abkehr vom „Checklisten-Raumprogramm“. Anstelle von Raumlisten sollten vielmehr Flächenansätze qualitativ gefasst werden. Um die Gebäude dann individuell auf die jeweiligen Bedingungen und pädagogischen Konzepte anzupassen, sollte der eigentlichen Entwurfsplanung eine Konzeptphase vorgeschaltet werden. Ziel muss sein, abseits der bisher gewohnten Standardraumprogramme passgenaue Lösungen zur Umsetzung der pädagogischen Konzepte in gebaute Lernräume zu finden. Hier wirken interdisziplinär Schulträger, pädagogische und architektonische Fachexpertise sowie Nutzerinnen und Nutzer mit. Dieses Ergebnis, die Bedarfsanforderung, wird Grundlage des formal notwendigen Vergabeverfahrens, idealerweise eines Architektenwettbewerbs. Die Regelung des bisherigen Abschnitts 1.2 „Architektenwettbewerb“ ist nach wie vor von großer Bedeutung und sollte daher bei der Novellierung gestärkt werden.

Leitgedanke der neuen Schulbaurichtlinie sollte sein, Zielsetzungen zu formulieren, nicht die Mittel. Nur so entsteht Offenheit und Innovation. Das betrifft nicht nur die Abkehr vom starren Raumprogramm. Auch gilt es, weitere Festlegungen beispielsweise zur Haustechnik, zu Material und Konstruktion zu vermeiden. Nachhaltigkeit kann und muss als Ziel verankert werden; eine bestimmte Konstruktionsart, Materialität oder technische Anlage vorzugeben, verhindert dagegen eine Optimierung des jeweiligen Projektes mit seinen spezifischen Anforderungen.

Und schließlich: Gerade mit Blick auf die Nachhaltigkeit sollten der Umbau und die Sanierung bestehender Schulgebäude ebenso in den Fokus genommen werden wie ein Neubau. Derzeit ist ein Abzug von 35 Prozent der förderfähigen Kosten bei Umbaumaßnahmen festgeschrieben. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Die Inwertsetzung und Weiterentwicklung von gebautem Bestand sowie die Weiterverwendung grauer Energie verdient die gleiche Förderung wie der Neubau, wenn nicht gar zusätzliche Anreize.