24. Februar 2021

Serielle Sanierung: BAK fordert Anpassungen

Dachsanierung
© Hermann/Adobe Stock

Mit der „Bundesförderung Serielle Sanierung“ sollen Anreize für technische und konzeptionelle Innovationen in der seriellen Sanierung geschaffen werden. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) sieht die neue Richtlinie als ein geeignetes Instrument, um die noch viel zu niedrigen energetischen Sanierungsraten in Deutschland zu steigern. In einer Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium fordert sie eine engere Einbindung von Architektinnen und Architekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplanern in den Förderungsentwurf.

Ziel der neuen Förderrichtlinie ist es die Entwicklung neuer Verfahren und Komponenten im Bereich Sanierung zu fördern und den Weg von der Erprobung bis hin zur Markteinführung für den Massenmarkt zu erleichtern.

Gefördert werden:

  • Durchführbarkeitsstudien für Pilotprojekte
  • Die Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte.
  • Zudem werden ergänzende Investitionsbeihilfen zum Aufbau von Produktionskapazitäten gewährt

Die BAK betont, dass die Bundesförderung einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der in Deutschland immer noch viel zu niedrigen energetischen Sanierungsrate leisten kann, wenn diese auch den baukulturellen und architektonischen Qualitätsmaßstäben gerecht wird und damit einen Beitrag zur Identitätsstiftung der gebauten Umwelt leistet.

Um die Bundesförderung noch besser auf die Bedürfnisse von Architektinnen und Architekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplanern zuzuschneiden, hat die BAK mehrere Forderungen an das Bundeswirtschaftsministerium formuliert. Hier eine Auswahl:

  • Die gesamte Wertschöpfungskette Bau von Industrie, über Bauplanung bis hin zum Handwerk soll miteinbezogen werden. Dies wird im derzeitigen Entwurf noch zu wenig deutlich.
  • Um den ganzheitlichen Ansatz der Förderrichtlinie zu unterstreichen, sollten Architekturleistungen als förderfähig einbezogen werden. Hierzu zählen insbesondere die Planung und Baubegleitung.
  • Die BAK bedauert, dass die gestalterische Qualität im Richtlinienentwurf überhaupt keine Rolle zu spielen scheint. Um unserer gebauten Umwelt Rechnung zu tragen, sollte immer ein Gesamtkonzept erstellt werden, aus dem neben der technischen Ausführung auch die Gestaltung ersichtlich ist, und durch welches die Einordnung ins Ortsbild sichergestellt wird.
  • Wichtig für den Erfolg des Förderprogramms erscheint, unbedingt sicherzustellen, dass es keine personellen Engpässe beim Durchführer (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gibt oder durch personelles Umschichten Engpässe bei der Abwicklung anderer wichtiger Förderprogramme entstehen.

 

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