27. Oktober 2020

Berufsständische Altersversorgung im Blickpunkt

Versorgungsleistungen, Besteuerung und Sozialversicherung

von Hartmut Rüdiger, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Bayerischen Architektenversorgung (BArchV)

Als Mitglied im Landes- und Verwaltungsausschuss der BArchV erhalten wir – meine Kolleginnen, Kollegen und ich – regelmäßig Fragen zur berufsständischen Altersversorgung von Kammermitgliedern. Mit dabei sind auch kritische Fragen zur Versorgung, wie die aktuell nur geringen Rentenerhöhungen, zur Rentenbesteuerung oder zu Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Häufig werden dabei Vergleiche zur gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) gezogen und die aktuell höheren  Rentendynamisierungen als vermeintliche Vorteile der gRV ins Spiel gebracht. Im Faktencheck lassen sich für jedes System Vor- und Nachteile finden. Im Ergebnis zeigt sich die Bayerische  Architektenversorgung als berufsständische Versorgung als starke, berufsnahe Solidargemeinschaft, die mit einem flexiblen Finanzierungssystem sowie solide finanzierten Renten und Anwartschaften gut aufgestellt ins Rennen geht und in der Gesamtschau die Leistungen der gRV übertrifft.

Renten- und Anwartschaftserhöhungen

Den Mitgliedern in den Selbstverwaltungsgremien, aber auch der Geschäftsführung ist durchaus bewusst, dass die nur geringen Rentenerhöhungen der BArchV bei steigenden Lebenserhaltungskosten die Rentner belasten. Auf den ersten Blick – vor allem wegen der aktuell recht hohen Dynamisierungen in der gRV – wirken die Dynamisierungssätze in der berufsständischen Versorgung für viele Rentner ernüchternd. Im Ergebnis suchen wir im Landes- und Verwaltungsausschuss bei der Verteilung der Überschüsse den Ausgleich zwischen den seit 2010 niedriger verzinsten Anwartschaften und einer Dynamisierung der Renten. Angesichts der turbulenten Bewegungen an den Kapitalmärkten sind deutliche Rentenerhöhungen allein durch die Ergebnisse der Kapitalanlage ohne Verlagerung der Belastungen für solche Rentenerhöhungen in die Zukunft nicht möglich.

Leicht vergessen wird in der Diskussion um Rentenerhöhungen, dass sich die aktuell gezahlten Renten zum Großteil noch aus Beiträgen speisen, für die ein Rechnungszins von 4,0 Prozent gilt. Das heißt in dieser Rente steckt jährlich – auch während der Rentenphase – eine Vorwegverteilung der Kapitalerträge in dieser Höhe. Gerade die Bestandsrenten der BArchV sind damit im direkten Vergleich zu den Renten, welche die Mitglieder bei Einzahlung in die gRV erzielt hätten, deutlich im Vorteil.

Es greift auch zu kurz, sich nur einzelne Puzzlesteine wie die derzeit höhere Dynamisierung der gRV anzuschauen und damit auf die Leistungsfähigkeit der unterschiedlichen Systeme insgesamt zu schließen. Der Vergleich hinkt nämlich deutlich. Aktuell mag das gesetzliche System nominal höhere Dynamisierungen aufweisen, doch ist das Niveau der Ausgangsrenten bei gleicher Einzahlung über die gesamte Erwerbsbiografie betrachtet in der gRV spürbar geringer als in der BArchV. Hier punktet das Versorgungswerk. Die höheren Zuwächse in der gRV sind aktuell noch Folge des boomenden Arbeitsmarkts der letzten Jahre bei gleichzeitig steigenden Staatszuschüssen.

Die Politik hat für das kommende Jahr schon leisere Töne angeschlagen, was Rentenerhöhungen betrifft. Die langfristige Finanzierung der gRV mit politisch motivierten Haltelinien lässt ebenso Fragen offen. Die Babyboomer-Generation in der gRV steht kurz vor der Rente, während die jüngere Generation in deutlich kleinerer Zahl ins Berufsleben nachrückt. Der wesentliche Finanzierungsmechanismus der gRV steckt in diesem Generationentransfer und in einem ausgewogenen Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern, das aktuell schon deutlich Schlagseite aufweist. Auch bei diesen wesentlichen Kernfragen punktet die berufsständische Versorgung der BArchV, da sie nicht auf die Umlage der nächsten Generation setzt, und wie alle berufsständischen Versorgungswerke nicht von Steuerzuschüssen abhängig ist. Dank einer starken Kapitalanlage im Rücken ist sie auch langfristig zukunftsfähig aufgestellt. Die Versorgungswerke mit überwiegender oder vollständiger Kapitaldeckung wie die BArchV trifft der Demografie-Faktor damit deutlich weniger hart wie die gRV. Mit der Unabhängigkeit vom staatlichen Subventionstopf geht aber die Verpflichtung einher, auf sicherer Grundlage zu kalkulieren und auch nicht einseitig zu Lasten der Zukunft Rentenerhöhungen vorzunehmen. So hat die BArchV bislang keine Umlageelemente in die Versorgung eingerechnet und ist vollständig kapitalgedeckt.

Im Finanzierungssystem der BArchV ist allerdings die Möglichkeit angelegt, jederzeit auch Umlageanteile hinzuzuschalten, sofern veränderte Rahmenbedingungen dies erfordern sollten. Maßgebend für die Entscheidungen in den Gremien des Versorgungswerks wird dabei die weitere Entwicklung an den Kapitalmärkten, aber auch die langfristige Entwicklung der Kaufkraft unserer Renten sein.

Freie Wahl, ab wann Altersrente bezogen wird

Für die Mitglieder der BArchV gilt für den Bezug der Altersrente die Regelaltersgrenze der gRV (ab Geburtsjahr 1964: Alter 67). Der frühere Bezug der Altersrente ist jederzeit gegen einen entsprechenden monatlichen Abschlag möglich (ab Geburtsjahr 1962: ab Alter 62). Hierzu genügt ein Antrag. Im Gegensatz zur gRV müssen keine bestimmten Wartezeiten erfüllt werden oder Hinzuverdienstgrenzen beachtet werden.

Berufsunfähigkeit vs. Erwerbsminderung

Die BArchV gewährt ihren Mitgliedern eine Rente im Fall der Berufsunfähigkeit, sofern die berufliche Tätigkeit eingestellt und die antragsbezogenen Voraussetzungen einer vollständigen Berufsunfähigkeit vorliegen. Die gRV hingegen zahlt für alle ab 1962 Geborenen nur noch im Fall der Erwerbsminderung und sofern bestimmte Wartezeiten erfüllt sind. Gesetzlich abgesichert ist damit nicht der einmal erlernte und ausgeübte Beruf, sondern nur die Erwerbsfähigkeit. Ein Anspruch in der gRV besteht damit nicht, solange jenseits der Architektentätigkeit noch andere Tätigkeiten ausgeübt werden können.

Besteuerung, Kranken- und Pflegeversicherung

Wie die Renten der gRV sind auch die Renten der BArchV steuerpflichtig und es müssen in der Regel auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Für pflichtversicherte Rentner in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist das Versorgungswerk zugleich Zahlstelle für die Krankenkasse. Die BArchV nimmt den Beitragsabzug für die Krankenkassen vor. Im Gegensatz zur gRV zahlen die berufsständischen Versorgungswerke jedoch keinen Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Anders als die gRV erhalten die berufsständischen Versorgungswerke nämlich keine Staatszuschüsse aus Steuermitteln, um insbesondere versorgungsfremde Leistungen zu finanzieren. Eine Beteiligung an den Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträgen müsste in einem rein beitragsbezogenen Leistungssystem wie dem Versorgungswerk durch die Mitglieder gegenfinanziert werden. Das bedeutet, sie müssten durch eine Umverteilung der vorhandenen Mittel finanziert werden. Die Ausgangsverrentung müsste entsprechend deutlich abgesenkt werden.

Das Ruhegeld der BArchV muss – wie auch die gesetzliche Rente – versteuert werden. Bei Rentenbeginn in 2020 beträgt der zu versteuernde Anteil 80 Prozent des Ruhegelds. Bei Rentenbeginn in 2021 sind dies bereits 81 Prozent. Im Gegenzug werden die Beitragszahlungen an das Versorgungswerk und die gRV zunehmend steuerfrei gestellt. In 2020 sind dies 90 Prozent, in 2021 92 Prozent bis zum festgelegten Höchstbetrag (2020: 25.046 Euro bzw. 50.029 Euro bei Ehegatten).

Kindererziehungszeiten und Rente

Gesetzlich Rentenversicherte und Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken erhalten für Kindererziehungszeiten gleichermaßen Beiträge gutgeschrieben. Die Gutschrift geschieht auch für Versicherte der Versorgungswerke bei der gRV. Ein Antrag auf Gutschrift der Kindererziehungszeiten
ist daher bei der gRV einzureichen. Entsprechende Anträge gibt es bei der gRV.

 

Rentenrechner und weitere Informationsangebote im Internet

Das Versorgungswerk bietet zu Rentenfragen, aber auch zu Themen wie Mitgliedschaft, Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht und Beitragszahlung auf ihrer Homepage www.barchv.de ein umfangreiches Informationsangebot. Unter der Rubrik Versorgung steht ein Rentenrechner zur Verfügung, mit dem Sie unverbindlich Ihre persönliche Versorgungssituation wie variabler Rentenbeginn, bislang erworbenen Anwartschaft im Versorgungswerk, künftige Beitragszahlung selbst eingeben und vorausberechnen können.

Gerne stehen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle (Bayerische Architektenversorgung, Arabellastraße 31, 81925 München, 089 9235-7350 (Mitgliedschaft), -7360 (Beitragsangelegenheiten), -8857 (Rentenauskünfte)) für Beratungen zur Verfügung.