12. Januar 2023

Änderungen von Kammersatzungen

Mehrere auf der Vertreterversammlung vom 11. November 2022 beschlossene Satzungsänderungen sind in Kraft getreten.

Hauptsatzung

Bereits im Juli 2022 sind Änderungen des Architektengesetzes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten, unter anderem zur Einführung der Juniormitgliedschaft, zur Einführung von Fachgebietsregistern sowie zur Ermöglichung von digitalen Beschlussfassungen. MEHR

Dies zog nun auch Änderungen der Satzung der Architektenkammer nach sich, die zur besseren Unterscheidbarkeit in „Hauptsatzung“ umbenannt wurde.

Der Katalog der Bereiche, in welchen die Vertreterversammlung Satzungen erlassen darf, wurde erweitert (§ 5 Abs. 2). Dies betrifft die Bereiche des Berufspraktikums und der praktischen Tätigkeit im Anschluss an das Studium, die Anforderungen an die Anordnung, Durchführung und Bewertung von Ausgleichsmaßnahmen, die Anforderungen bezüglich der Errichtung der Fachgebietsregister sowie die Möglichkeit, eine Satzung zur Juniormitgliedschaft zu erlassen.

Weiter wurden die Voraussetzungen geregelt, unter denen eine Beschlussfassung der Vertreterversammlung auch mittels elektronischer Kommunikation möglich ist (§ 6).

Sodann wurde aufgenommen, dass auch Juniormitglieder in den Vorstand gewählt werden können (§ 8) und klargestellt, dass nur Pflichtmitglieder dem Berufsrecht unterliegen (§ 2). Als „Mitglieder“ der Architektenkammer gelten nun die „Pflichtmitglieder“ (alle in der Architektenliste eingetragenen Mitglieder) sowie die freiwilligen „Juniormitglieder“.

Die geänderten Bestimmungen traten nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger vom 19.12.2022 am 20.12.2022 in Kraft.

 

Beitragsordnung der Architektenkammer

In der Beitragsordnung wurden Regelungen zum Beitrag der Juniormitglieder aufgenommen.  Dieser wurde in Anlehnung an die nicht mehr beruflich tätigen Kammermitglieder auf derzeit 75,00 Euro festgelegt.

 

Reisekosten- und Entschädigungsordnung:

Hier wurden die abrechenbaren Kilometerpauschalen auf 0,38 Euro angehoben.

Die beiden letzteren Satzungen wurden ebenfalls im Staatsanzeiger vom 19.12.2022 veröffentlicht und sind am 1.1.2023 in Kraft getreten.

Alle aktuellen Kammersatzungen und -ordnungen können Sie im Bereich Mitglieder/Recht auf unserer Homepage einsehen. MEHR