Seminar:
23038
Termin:
12. Juli 2023 09:00 Uhr
-
13. Juli 2023 12:30
Uhr
Referent:
Rechtsanwältin Elke Schmitz, Bremen
Teilnehmergebühr:
150,- € / 185,- € Gäste
Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
Das Webinar findet am 12. & 13. Juli 2023 jeweils von 9-12.30 Uhr statt.
Je größer und komplexer die Projekte, desto kostenträchtiger fällt mangelndes Schnittstellenmanagement ins Gewicht. Termine, Kosten und Qualität stehen auf dem Spiel - und damit potenzielle Haftungsrisiken im Raum. Nicht umsonst typisiert auch die HOAI Koordinations- und Integrationspflichten als klassische Schnittstellenleistungen innerhalb der Grundleistungen.
Inhalt, Umfang und Reichweite von Koordinations- und Integrationspflichten sowie etwaiger Schnittstellenverantwortlichkeit im Rechtssinne bestimmt sich maßgeblich nach den Grundsätzen der werkvertraglichen Erfolgshaftung - mithin insbesondere nach spezifischen Planungsaufträgen und konkreten Projektbedingungen.
Auch wenn somit Rechte und Pflichtenkreise stets nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls bestimmt werden können, bietet die Rechtsprechung doch wertvolle Leitlinien, um Haftungsrisiken zu identifizieren und diese für eine konstruktive Vertragsgestaltung nutzbar zu machen.
Lernziele:
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern auf Grundlage einschlägiger Rechtsprechung Kenntnisse über die rechtliche Einordnung und Handhabung von Schnittstellenrisiken aus der Perspektive der unterschiedlichen Akteure zu vermitteln und praxistaugliche Instrumente einer auf Risikosteuerung bedachten Vertragsgestaltung vorzustellen.
Inhalte:
Grundlagen / Einführung:
- Akteure, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen im Projektablauf
Anhaltpunkte Honorarrecht (HOAI 2013/2021)
- Koordinations- und Integrationsleistungen des Objektplaners
- Koordinations- und Integrationsleistungen von Fachplanern (Tragwerk / TGA)
- Koordinations- und Integrationsleistungen im Rahmen der Projektsteuerung
Werkvertragsrecht und Inhalt der Erfolgshaftung
- Welche Koordinations- und Integrationsleistungen sind werkvertraglich geschuldet? - Inhalt und Reichweite der Erfolgshaftung beim Architekten-/Ingenieurvertrag
- Schnittstellenverantwortung in der Rechtsprechung
Aufklärung - Beratung - Dokumentation
- Aufklärung und Beratung - Haftungsbefreiung durch Erfüllung von Hinweispflichten
- Beweissichere Dokumentation
Pflichten und Haftung der Beteiligten
- Pflichten zwischen Objektplaner, Fachplaner und sonstige Sonderfachleute
- Einschaltung von Fachunternehmen in Planung
- Schnittstelle Ausführungsplanung - Werkstatt-/ Montageplanung - Reichweite Prüfpflichten?
- Koordinationsleistungen im Rahmen der Objektüberwachung
Risiko Gesamtschuld - wer haftet für was?
- Schnittstelle Objekt - und Fachplanung
- Schnittstelle Planung / Überwachung und Ausführung