Überprüfung der Fortbildung

Alle Kammermitglieder sind zur Fortbildung verpflichtet, so steht es in der Berufsordnung. Ob ein Architekt seiner Fortbildungspflicht nachkommt, wurde bislang nur anlassbezogen im Einzelfall überprüft. Die Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften hat nun dazu geführt, dass diese Fortbildungspflicht in Stichproben zu überprüfen ist. Eine entsprechende Änderung der Berufsordnung hat die Vertreterversammlung beschlossen.

Die neue Regelung, die am 30. Januar 2017 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass jedes Jahr zehn Prozent der Kammermitglieder aufgefordert werden, die in der Fortbildungsordnung geforderten acht Unterrichtsstunden (1 Unterrichtsstunde = 1 Fortbildungspunkt = 1 Schulstunde = 45 min) nachzuweisen. Im zweiten Quartal 2018 wurden die Fortbildungen zum ersten Mal überprüft.

Die Ergebnisse der Stichprobenkontrolle für das Jahr 2021 finden Sie hier: MEHR

 

                              

Welche Veranstaltungen werden als Fortbildung von uns anerkannt?

Als Fortbildung anerkannt werden:

  • eigene Veranstaltungen der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, vgl. § 20 Abs. 1 Berufsordnung;
  • von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz anerkannte Veranstaltungen externer Anbieter,
    (z.B. von Berufsverbänden, Hochschulen oder weiteren Trägern, wie z.B. dem Zentrum Baukultur Rheinland-Pfalz), vgl. § 20 Abs. 3 Berufsordnung;
  • eigene Veranstaltungen andere Länderarchitekten- oder Ingenieurkammern, vgl. § 20 Abs. 2 S. 1 Berufsordnung;
  • regelmäßig auch Veranstaltungen externer Anbieter, die nicht von uns, aber von einer anderen Länderarchitektenkammer anerkannt worden sind, sofern deren Fortbildungsregelungen vergleichbar mit unseren Regelungen sind, vgl. § 20 Abs. 2 S.2 Berufsordnung.

Nutzen Sie die Filterfunktionen auf der Fortbildungsseite und finden Sie neben unseren eigenen Veranstaltungen auch solche von Anbietern, die von uns anerkannt worden sind. Es besteht außerdem die Möglichkeit, nach Unterrichtsstunden, Fachbereich und Umkreis zu suchen.

                 

Bei Fragen zur Anerkennung und Überprüfung der Fortbildungspflicht helfen wir Ihnen gerne weiter:  Tel.:06131/9960-0  nachweis-fortbildung@akrp.de

Sind Sie Anbieter für Fort- und Weiterbildungen und möchten einen Antrag bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz auf Anerkennung Ihrer Veranstaltung stellen? Dann folgen Sie dem unten stehenden Link zu unserem Fortbildungsträgerportal. MEHR