Sachverständiger werden

Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz kann für bestimmte Sachgebiete die öffentliche Bestellung und Vereidigung vornehmen. Für die Sachverständigenbestellung ist die Sachverständigenordnung einschl. Prüfungsordnung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ausschlaggebend.

Ein Antrag auf Sachverständigenbestellung ist mit dem entsprechenden Formblatt unter Beifügung aller erforderlichen Unterlagen bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Postfach 1150, 55001 Mainz, zu stellen.

Der bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz gebildete Sachverständigenausschuss überprüft die Voraussetzungen eines Antragsstellers für die Bestellung. Die Entscheidung über die öffentliche Bestellung oder Vereidigung eines Antragsstellers zum Sachverständigen trifft der Vorstand der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Weitere Informationen zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Bausachverständiger stehen zum Download bereit:

  • Antragsformular MEHR
  • Gebührensatzung MEHR
  • Sachverständigenordnung MEHR
  • Prüfungsordnung MEHR
  • Informationsblatt über die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen durch die Architektenkammer Rheinland-Pfalz MEHR
  • Info-Blatt über Aufbau und Abfassung eines Gutachtens MEHR