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Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte

Änderung des Baugesetzbuches beschlossen

  

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die am 9. August 2006 im Bundeskabinett versabschiedete Änderung des Baugesetzbuchs vorbereitet. Anlass ist die Umsetzung des Koalitionsvertrages vom 11. November 2005, in welchem vereinbart wurde, dass das Bau- und Planungsrecht zur Stärkung der Innenentwicklung und zur Beschleunigung wichtiger Planungsvorhaben (vor allem in den Bereichen Arbeitsplätze, Wohnbedarf und Infrastrukturausstattung) vereinfacht werden soll.

Es sollen hierzu u.a. einige gezielte Ergänzungen des Baugesetzbuchs (BauGB) vorgenommen werden. Nachfolgend sind die Kernpunkte des geplanten Gesetzes aufgeführt:

  1. Zur Stärkung der Innenentwicklung soll in Anlehnung an das vereinfachte Verfahren ein beschleunigtes Verfahren für diesbezügliche Bebauungspläne eingeführt werden.
  2. Die Praktikabilität des Vorhaben- und Erschließungsplans soll zur zügigen Durchführung vorhabenbezogener Bebauungspläne gesichert werden.
  3. Die Schaffung und Sicherung der insbesondere für die verbrauchernahe Versorgung bedeutsamen zentralen Versorgungsbereiche soll, auch im Interesse einer Stärkung der Innenstädte, durch ein planungsrechtliches Instrument verbessert werden.
  4. Der Abschluss von Sanierungsverfahren soll erleichtert und beschleunigt werden.

Es folgt nunmehr das parlamentarische Verfahren. Das Gesetz soll Ende des Jahres in Kraft treten.
Für Interessierte steht der Regierungsentwurf hier als Download auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Verfügung. Mehr...

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