Rundfunkgebühren für PCs
Ab Januar 2007 soll eine Rundfunkgebühr für Computer mit Internetzugang eingeführt werden. Gegen eine nicht zu vertretende zusätzliche Kostenbelastung der Architekturbüros hat die Architektenkammer Rheinland-Pfalz daher bei Ministerpräsident Beck interveniert.
Anfang August traf das Antwortschreiben der Staatskanzlei - mit der Antwort war der Chef der Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, betraut worden - ein. Im Wesentlichen hat sich die befürchtete zusätzliche Belastung der Büros so nicht bestätigt. Es wird klargestellt, dass mit dem achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag für neuartige Rundfunkgeräte (PCs, Laptops, PDAs etc.) im nicht ausschließlich privat genutzen Bereich, also auch in Architekturbüros, eine weitgehende Zweitgerätefreitheit eingeführt wird. Danach sind neuartige Rundkfunkgeräte dann nicht gebührenpflichtig, wenn für die Betriebsstätte oder den Standort bereits ein Rundfunktgerät angemeldet ist. Auch ein Autoradio in einem Kraftfahrzeug, dass dieser Betriebsstätte zugeordnet wird, zählt hier bereits.
Damit glit also: Solange die klassischen Empfangsgeräte in den Büros angemeldet sind, besteht keine Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (PCs). Erst für den Fall, dass keine klassischen Geräte im Büro mehr vorhanden sind, greift die Regelung, dass für den ersten PC (das erste Laptop etc.), der auch Rundfunk empfangen kann, eine Rundfunkgebühr zu zahlen ist. Jeder weitere PC der Betriebsstätte ist dann nach Auskunft der Staatskanzlei wiederum gebührenfrei. Die Grundgebühr für diesen Fall beträgt ab dem 1. Januar 2007 5,52 Euro pro Monat.
Damit stellt sich die vielfach befürchtete Mehrfach- und Zusatzbelastung durch Rundfunkgebühren für die Architekturbüros als in aller Regel kostenneutral dar.