Rissbildung in verzinkten Stahlkonstruktionen
Die Bauaufsichtsbehörden sowie die Prüfingenieure für Baustatik sind bereits informiert. Nun bittet das Ministerium der Finanzen auch die Architekten, die von ihnen bearbeiteten Bauvorhaben mit den "kritischen" Stahlkonstruktionen den unteren Bauaufsichtsbehörden zu melden. Entsprechende Hinweise, um welche Konstruktionen und Verfahren es sich im Einzelnen handelt, sind als pdf-Dokument angefügt. Mehr... (PDF, 56 KB)
Für weitere Informationen stehen die Bauaufsichtsbehörden zur Verfügung.